Unfallversicherung der Unternehmergesellschaft
Angestellte sind in der Berufsgenossenschaft gegen Unfälle im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes, gegen so genannte Wegeunfälle und gegen Berufskrankheiten versichert. Diese Versicherungspflicht besteht für einige ausgewählte Berufsgruppen auch während einer selbstständigen Tätigkeit bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe.
Alle anderen Selbstständigen und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis in der Berufsgenossenschaft zu versichern, allerdings ist diese Absicherung oft nicht ausreichend. Deshalb sollten die Gründer einer Unternehmensgesellschaft über die Möglichkeit der privaten Versicherung nachdenken. Gegen einen relativ kleinen Beitrag kann umfangreicher Versicherungsschutz erworben werden, der dann auch gleichzeitig das private Umfeld in der Freizeit abdeckt.
In der Regel gilt der Versicherungsschutz bei einer privaten Unfallversicherung weltweit. Die Unfallversicherung greift aber ausschließlich nach Unfällen, bleiben infolge eines Unfalls gesundheitliche Schäden zurück, werden Invaliditätsrenten gezahlt, eine Unfallrente bekommt der Versicherte schon in vielen Fällen, wenn auch nur eine 50%-ige Invalidität vorliegt. Gerade Personen, die aus Kostengründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist die private Unfallversicherung zu empfehlen.
Die Leistungen aus einer Unfallversicherung sind vielschichtig, sie greifen je nach Police auch dann, wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird, in Form von Tagegeld oder als Übergangsgeld bei Unfallfolgen, die länger andauern. Selbst Leistungen im Todesfall können vereinbart werden.
Wie hoch der zu zahlende Beitrag ist, ist davon abhängig, wie hoch das Risiko eingeschätzt wird, während der beruflichen Tätigkeit einen Unfall zu erleiden. Aber Achtung eine Unfallversicherung kann die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht ersetzen.








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