Lebensversicherung der Unternehmergesellschaft
Die Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, bei der sowohl das Risiko des Todesfalls als auch das Erlebensrisiko abgesichert wird. Sie zählt zu den am häufigsten abgeschlossenen Personenversicherungen. Versicherungsleistung ist hier ein individuell abschließbarer Betrag, nach dessen Höhe sich dann auch die zu zahlenden Beiträge richten.
Der Versicherungsschutz über eine Lebensversicherung beginnt erst dann wirksam zu werden, wenn der Versicherte den ersten Beitrag gezahlt und die Gesellschaft den Vertrag durch Unterschrift angenommen hat, dazu muss der Beitrag auch beim Versicherer eingegangen sein.
Alle abschließbaren Lebensversicherungen lassen sich in bestimmte Kategorien einteilen, nach dem Versicherungsfall, nach der Kapitalbindung, nach der Art der Geldanlage durch den Versicherer, nach der Leistungsart (Kapital oder lebenslange Rente) und nach den staatlichen Förderungen (Riester-Rente)
Für den Abschluss einer Lebensversicherung entstehen dem Versicherten Kosten, die anteilig in den Beiträgen bezahlt werden müssen. Das sind Kosten für die Verwaltung, Provisionen, Kosten für monatliche Ratenzahlungen usw.. Das hat zur Folge, dass ein Versicherter, der seine Lebensversicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt, häufig das eingezahlte Kapital nur mit Verlust wieder erstattet bekommt. Der Betrag wird mit dem Rückkaufswert bezeichnet.
Sollten Sie eine Lebensversicherung abschließen und zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Unternehmen nicht in der Lage sein, die monatlichen Beiträge pünktlich und in voller Höhe zu entrichten, sollten Sie, bevor Sie die Lebensversicherung kündigen, mit dem Versicherer eine Beitragsruhe vereinbaren oder, wenn Sie das Kapital benötigen, versuchen, die Versicherung zu verkaufen. Das erspart erhebliche finanzielle Verluste und der Todesfallschutz bleibt bei einem Verkauf der Versicherung erhalten.








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