Krankenversicherung einer Unternehmergesellschaft
Als Gründer einer Unternehmergesellschaft haben Sie die Wahl zwischen gesetzlichem und privatem Krankenversicherungsschutz. Die privaten Versicherungsunternehmen bieten die passende Krankheitskostenvollversicherung speziell nach den Bedürfnissen des Versicherten ausgerichtet an. Dabei kalkulieren die privaten Versicherer ihre Kosten entsprechend des Risikos, sodass es für die Höhe des Beitrags auf den Umfang des Versicherungspaketes aber auch auf das Alter und das Geschlecht sowie den Gesundheitszustand des zu Versichernden ankommt.
Junge Existenzgründern können eine private Grundversicherung in der Regel schon für Monatsbeiträge, die unter 100 Euro liegen abschließen, Frauen müssen grundsätzlich einen etwas höheren Beitrag zahlen, unabhängig davon, für welchen Versicherer sie sich entscheiden. Zusätzlich besteht bei den privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit, eine Krankentagegeld Versicherung abzuschließen, über diese können dann eventuelle Verdienstausfälle während einer Krankheit reguliert werden.
Alternativ zu einer privaten Absicherung kann der Krankenversicherungsschutz einer Unternehmergesellschaft auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hier richtet sich der zu zahlende Beitrag ausschließlich nach dem monatlichen Einkommen, dass der Versicherte erzielt, die Höhe des Einkommens muss jährlich entsprechend nachgewiesen werden, bei einem Mindesteinkommen von 1.800 Euro bewegen sich die Beiträge bei um die 300 Euro.
Allerdings gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen auch ermäßigte Beitragssätze, die von einem Einkommen, das unter 1.200 Euro liegt, ausgehen, damit kann der Beitrag dann auf etwa 200 Euro gedrückt werden. Da die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01.01.2009 alle einheitliche Beitragsätze haben, muss ein Vergleich der Kassen nur noch in Bezug auf die gebotenen Leistungen erfolgen.
Völlig abgeschafft wurde zum gleichen Zeitpunkt die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für den Fall der Krankheit abzuschließen. Krankentagegeld lässt sich nur privat absichern.








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