Betriebshaftpflicht der Unternehmergesellschaft
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist, auch wenn die Bezeichnung es vermuten lässt, keine Pflichtversicherung für alle Gewerbetreibenden oder Gründer einer Unternehmergesellschaft.
Nur ausgewählte Berufsgruppen wie zum Beispiele Rechtsanwälte, Ärzte oder Rechtsanwälte sind im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit vom Gesetzgeber her verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aber dennoch ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung allen Unternehmern zu empfehlen. So ist die Betriebshaftpflicht insbesondere für Unternehmer und Freiberufler wichtig, die in Ausübung ihrer Tätigkeit einen großen Schaden bei ihrem Kunden anrichten können wichtig. Das kann für den Handwerker genauso zu treffen., wie für einen Architekten.
Je nachdem in welchem Berufszweig die Unternehmergesellschaft tätig ist, gestalten sich die Kosten. Wichtig ist bei Abschluss des Vertrages auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Dabei werden Personen und Sachschäden unterschieden, für Sachschäden sollte mindestens 1.000.000 Euro und für Personenschäden besser 2.000.000 Millionen Euro veranschlagt werden.
Die zu leistende Versicherungssumme ist dem tatsächlichen Wert in einem eventuellen Schadenfall anzupassen, ist man unterversichert besteht kein ausreichender Schutz. Viele Versicherer bieten die Betriebshaftpflicht mit einer Selbstbeteiligung an, das senkt den Monatsbeitrag und verpflichtet den Versicherten, kleinere Haftpflichtschäden aus eigener Tasche zu begleichen, im Gegenzug wird die Versicherung preiswerter, so wie dass viele Versicherten auch aus der Kaskoversicherung kennen.
Eine Betriebshaftpflicht sollte wie das Wort schon sagt ein Pflicht für ein jedes Gerwerbe sein um jeglichen Schaden möglichst preiswert zu entgehen. Egal ob Adwords Agentur, SEM Agentur eine Betriebshaftpflicht empfiehlt ich in jedem Falle.








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