Altersvorsorge der Unternehmergesellschaft
Die meisten Menschen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und sichern sich darüber eine gewisse Grundversorgung für das Alter. Diese Möglichkeit haben auch die Gründer einer Unternehmergesellschaft, die meisten auf freiwilliger Basis, nur bestimmte Berufsgruppen müssen sich auch während der Selbstständigkeit gesetzlich Rentenversichern. Dazu gehören unter anderem Lehrer oder Hebammen, die freiberuflich tätig sind und so genannte Subunternehmer, die selbst nur für einen Auftraggeber arbeiten sind und keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigen.
Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Versicherte zwischen verschiedenen Varianten wählen, aber der halbe Regelbeitrag beträgt zu Beginn der Selbstständigkeit etwa 225 Euro und steigt dann später auf bis zu 450 Euro an. Eine relativ teure Angelegenheit, wenn Sie bedenken, dass die gesetzliche Rente nur eine Art Grundsicherung ist und zusätzlich ebenfalls noch privat vorgesorgt werden muss.
Wer als selbstständiger von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, hat dann auch die Möglichkeit privat für das Alter vorzusorgen. Hier bietet sich die Rürup-Rente, die steuerlich vom Staat begünstigt wird, an. Ein weiterer Vorteil dieser Art der privaten Vorsorge ist ihre Zugriffsicherheit. Das in der Basisrente angesparte Vermögen darf im Fall einer späteren Insolvenz nicht verwertet werden und ist außerdem Hartz-IV sicher.
Alternativ können Selbstständige selbstverständlich auch die klassische Kapitallebensversicherung oder jede andere Art privater Rentenversicherung abschließen.
Verheiratete Unternehmensgründer, deren Ehepartner rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, können auch die Riester-Rente für die Altersvorsorge abschließen und dabei von den Zulagen und der steuerlichen Begünstigung profitieren.
Grundsätzlich sollte der Frage der Altersvorsorge die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt werden, denn das Leben im Rentenalter will auch bezahlt sein.








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