Unternehmergesellschaft (UG) und GmbH im Vergleich
Genau wie die GmbH ist die Unternehmergesellschaft in Form einer Mini GmbH eine Kapitalgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Deshalb gehören beide zu den juristischen Personen. Bei der Mini GmbH ist die Haftung auf das Vermögen der Unternehmergesellschaft begrenzt, damit ist eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen so gut wie ausgeschlossen. Im Gegensatz zur GmbH darf es bei der Mini GmbH, wenn diese nach dem Musterprotokoll gegründet wird nur einen Geschäftsführer geben.
Der bedeutendste Unterschied beider Gesellschaften liegt im Stammkapital begründet. Die GmbH benötigt mindestens 25.000 Euro Stammkapital, um gegründet werden zu können und bei der Unternehmergesellschaft reicht ein symbolischer Euro als Stammkapital aus. Damit ist die Unternehmergesellschaft dann eine Kapitalgesellschaft ohne Kapital. Die Unternehmergesellschaft ist die Alternative für deutsche Gründer zur Limited nach englischem Recht und zur klassischen GmbH.
Besonders dann, wenn die Gründer nicht mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet sind. Bisher blieb diesen Gründern aufgrund der hohen Eigenkapitalmittel, die zu erbringen waren, oft nur der Weg der Gründung einer Limited nach englischem Recht, wo sie sich dann aber ausländischen Rechtsvorschriften unterwerfen mussten. Mittlerweile ist der Trend zur Gründung einer Limited auch in Deutschland wieder rückläufig und mit der Möglichkeit der Gründung einer Unternehmergesellschaft in Form einer Mini GmbH wird den Existenzgründern eine Alternative geboten.
Vom Stammkapital mal abgesehen, gleicht die Mini GmbH der klassischen GmbH weitgehend. Wenn die Mini GmbH über die zu bildenden Rücklagen das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hat, kann sie sich problemlos in eine GmbH umwandeln. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Wort „kann“.
Der Gesetzgeber schreibt für die Unternehmergesellschaft nicht zwingend die Umwandlung in eine klassische GmbH vor.








Letzte Kommentare