Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH

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Notleuchten in Betrieben

In Betrieben ist die Notbeleuchtung Pflicht, da hier oft gefährliche Arbeiten durchgeführt werden müssen, die bei einem Stromausfall zu erheblichen körperlichen und gesundheitlichen Schäden für die Mitarbeiter führen könnten. Die Notleuchten in Betrieben, die dann eingesetzt werden, werden auch als Ersatzbeleuchtung bezeichnet. Grund dafür ist, dass dieses Leuchtsystem unabhängig vom allgemeinen Stromkreis ist. Es kommen beispielsweise Notstromaggregate oder mittels Batterien betriebene Versorgungseinheiten zum Einsatz. Als Beispiel für diese Notleuchten seien OP-Säle in Krankenhäusern genannt. Bei Stromausfall kann die OP nicht einfach unterbrochen werden. Ähnlich sieht es in vielen Betrieben aus, bei denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Notleuchten werden weiterhin eingesetzt, um den sicheren Weg zum Ausgang zu finden. Als eine der bekanntesten Notleuchten sind die Schilder in Grün mit den kleinen Männchen, die Richtung Tür gehen, zu nennen. Sie stehen allgemein für die Anzeige der Notausgänge, etwa bei Gefahr durch Brand oder ähnliches.

Weiterhin kommen in Betrieben Notleuchten als Anti-Panik-Beleuchtung zum Einsatz. Sie helfen, sich in der Dunkelheit zu orientieren und lassen keine Panik aufkommen. Auch Rettungskräften erleichtern sie die Arbeit und das Zurechtfinden in den betreffenden Gebäuden. Die Notleuchten sind also wichtige Bestandteile in Unternehmen. Über ihre Verwendung und einzuhaltende DIN-Vorschriften gibt es sogar berufsgenossenschaftliche Regelungen. Unternehmen, die unsicher sind, welche Bestimmungen bezüglich der Notleuchten für sie gelten, sollten sich an ihre zuständige Berufsgenossenschaft wenden. Dort können die genauen Anforderungen für Notleuchten und Rettungswege-Beleuchtungen als Information angefordert werden. Auch kann durch Notleuchten Strom gespart werden (wesentlich mehr wie durch einen Stromvergleich im Internet).

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Tags
GmbH, Notleuchte, Unternehmen

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