Mini GmbH - Was ist das?
Eine Mini GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und zu den juristischen Personen gehört. Die Haftung der Mini GmbH ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt und schließt in der Regel die Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen aus.
Die Mini GmbH wird durch einen Geschäftsführer vertreten und tritt im Geschäftsverkehr selbstständig auf. Jede Mini GmbH darf, anders als bei der bisher bekannten GmbH, nur einen Geschäftsführer einsetzen. Die Mini GmbH kann eigenes Vermögen besitzen, darf Eigentum kaufen und ist gegenüber dem Finanzamt steuerpflichtig.
Die Rechte und die Pflichten der GmbH bestehen unabhängig von den Gesellschaftern und der eingesetzten Geschäftsführung.
Für Gründer, die nicht genügend Eigenkapital aufbringen können, ist die Mini GmbH die Alternative zur GmbH und zur Limited nach englischem Recht. Das Stammkapital einer Mini GmbH muss nur 1 Euro betragen. Das Stammkapital einer GmbH beträgt hingegen 25.000 Euro.
Die Gesellschafter der Mini GmbH sind gesetzlich verpflichtet, in jedem Jahr 25 Prozent ihres Gewinnes (ein Verlustvortrag darf abgezogen werden) in die Rücklagen des Unternehmens einzustellen. Wird dann zum Zeitpunkt X die Gesamtrücklage von 25.000 Euro erreicht, kann die Mini GmbH sich ohne den Namen wechseln zu müssen, in eine GmbH umwandeln, es ändert sich lediglich der Rechtsformzusatz.
Sobald die Mini GmbH in das Handelsregister eingetragen ist, wird die Haftungsbeschränkung wirksam, das heißt, die Mini GmbH haftet nur mit dem Vermögen der Gesellschafter, die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen für die anfallenden Verbindlichkeiten des Unternehmens. Somit verlieren die Gesellschafter im Fall einer Firmenpleite nur die Stammeinlage.








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