Gründungszuschuss für die Unternehmergesellschaft
Mit dem Gründungszuschuss wird eine Existenzgründung im Haupterwerb staatlich gefördert. Die Agentur für Arbeit nutzt dieses Instrument, um den Empfängern von Arbeitslosengeld 1 die Möglichkeit zu geben, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen. Auch Personen, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden und einen Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 hätten, können den Gründungszuschuss beantragen. Sie müssen nur wissen, dass in Fall, dass sie das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden eine Sperrfrist über die Zahlung von Arbeitslosengeld verhangen werden kann. Der Gründungszuschuss wird diesen Personen danach aber in voller Höhe gezahlt.
Für die betragsmäßige Höhe des Gründungszuschusses, der monatlich gezahlt wird, gibt es keine feste Größenordnung, sie ist direkt an das Arbeitslosengeld 1 gekoppelt, das heißt, wer einen hohen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, der bekommt auch einen hohen Gründungszuschuss. Der Zuschuss wird über einen Zeitraum von insgesamt neun Monaten gezahlt. Er ist in der Phase des Aufbaus der Existenz als Beitrag für die Deckung der Lebenshaltungskosten gedacht uns steuerfrei. Zusätzlich zu diesem Betrag in Höhe des Arbeitslosengeldes werden noch pauschal 300 Euro gezahlt, die der Existenzgründer verwenden kann, um seine Sozialversicherungsbeiträge selbst zu bezahlen.
Nach Ablauf der neun Monate kann der Gründer auf Antrag noch einmal über einen Zeitraum von weiteren sechs Monaten diese 300 Euro beziehen. Danach wird davon ausgegangen, dass der Existenzgründer sein Unternehmen so weit aufgebaut hat, dass er damit seinen Lebensunterhalt selbst verdienen kann.
Die entsprechenden Formulare für den Gründungszuschuss bekommen potenzielle Gründer bei der Bundesagentur für Arbeit, hier muss der zuständige Berater den Tag der Abholung als den Tag der Antragstellung vermerken. Der ausgefüllte Antrag muss dann zusammen mit den anderen Unterlagen, die der Gründer beibringen muss (Businessplan, Lebenslauf, Steuernummer, Anmeldung der Selbstständigkeit und Stellungnahme einer fachkundigen Stelle), beim Berater der Agentur für Arbeit abgeben werden. Der Antrag wird geprüft, und wenn für Erfolg versprechend befunden, auch bewilligt.
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie im Gründerlexikon.








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