Unternehmergesellschaft – Die Mini GmbH

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GmbH-Gründung leichter gemacht

 

Existenzgründungen sollen erleichtert und nachhaltig beschleunigt werden. Die Bundesregierung hat daher die Modernisierung des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschlossen. Die GmbH wird eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand.

 

Die GmbH wird als Unternehmensform im Wettbewerb mit entsprechenden ausländischen Rechtsformen wie der britischen “Limited” attraktiver. “GmbHs sollen in Zukunft schneller, unbürokratischer und billiger gegründet werden”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Für GmbH-Gründungen muss in Zukunft nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur noch ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro eingezahlt werden. Bisher musste man 25.000 Euro mitbringen.

Instrumente für unbürokratische Gründungen

Unternehmensgründer können Kosten sparen, wenn sie bei einfachen Standardgründungen einen “Mustergesellschaftsvertrag” verwenden. Dieser ist Teil des GmbH-Gesetzes. Eine notarielle Beurkundung des Vertrages ist dann nicht mehr notwendig.

Zum Gründungs-Set gehört auch ein Muster für die Handelsregisteranmeldung. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister kann mit dieser Anmeldung ohne rechtliche Beratung erfolgen.

Die Eintragung einer genehmigungspflichtigen Gesellschaft wird beschleunigt, weil die behördliche Genehmigungen nicht mehr eingereicht werden müssen.

Noch einfacher: Unternehmergesellschaft

Außerdem wird eine neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geschaffen, die ohne größeres Mindeststammkapital gegründet werden kann. Hier muss mindestens ein Euro eingezahlt werden.

Der Unterschied zur GmbH muss bei der Namensgebung der Gesellschaft herausgestellt werden. Im Namen der Gesellschaft muss der Zusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder “UG (haftungsbeschränkt)” auf jeden Fall in einer dieser Formen vorkommen.

Die Unternehmergesellschaft muss zudem jedes Jahr eine Rückstellung von einem Viertel des Gewinns bilden. Werden diese Rückstellungen anschließend in Stammkapital umgewandelt, sind ab 10.000 Euro keine weiteren Rückstellungen mehr zwingend.

“Bestattungsfälle” – Schutz in der Insolvenz

Kommt eine GmbH in die Krise, passiert es, dass so genannte “Firmenbestatter” versuchen, die GmbH einer ordnungsgemäßen Insolvenz zu entziehen. Sie berufen die Geschäftsführer angeschlagener GmbHs ab und geben einfach das Geschäftslokal auf. Dies wird jetzt schwerer: Und zwar durch eine Verpflichtung, eine zustellfähige inländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister eintragen zu lassen. Damit können sich GmbHs berechtigten Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr so leicht entziehen.

Auch das Abberufen des Geschäftsführers hilft dem “Firmenbestatter” nicht mehr viel: Bei einer geschäftsführerlosen GmbH sind künftig auch die Gesellschafter verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Außerdem werden die Geschäftsführer stärker in die Pflicht genommen, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.

Quelle:

REGIERUNGonline vom 23.05.2007

  • GmbHs sollen attraktiver werden
  • Reformen für Gründer – das MoMiG
  • Breitenstein und Meyding begrüßen den Regierungsentwurf zum MoMiG als Wiederbelebung der Attraktivität der GmbH als bedeutende Gesellschaftsform des Mittelstandes
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    « Reformen für Gründer – das MoMiG Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Kaufmannes mit Beschränkter Haftung »

    2 Responses to “GmbH-Gründung leichter gemacht”

    1. Germer sagt:
      21. September 2007 um 14:54

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ab wann kann man die UG gründen.
      Vielen Dank für Ihre Mühe und freundlichem Gruss Thomas Germer

    2. admin sagt:
      21. September 2007 um 14:59

      Sehr geehrter Herr Germer,

      derzeit befindet sich die UG-Gesellschaft noch in der Gesetzgebungsphase. Bisher wurden lediglich Konzeptpapiere und Reformentwürfe erarbeitet, die jedoch noch Ihren Weg durch die Gesetzgebung (Bundestag und Bundesrat) finden müssen.

      Wann dieses genau geschehen wird, ist derzeit noch völlig unklar, auch ob die Entwürfe zur Reform 1:1 übernommen werden oder ob es noch Anpassungen geben wird. Auf http://www.ug-gesellschaft.de halten wir Sie jedoch auf dem laufenden, was die aktuelle Gesetzgebung und auch die aktuelle Berichterstattung in den Medien angeht.

      Ihr UG-Gesellschafts Team

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