Stellungnahme des Bundesrates zur Unternehmergesellschaft
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2007 Stellung zur geplanten Änderung des GmbH Gesetztes und zur Einführung der Unternehmergesellschaft bezogen. Insgesamt steht der Bundesrat dem geplanten Vorhaben positiv gegenüber, äußert jedoch auch in mehreren Punkten Bedenken und Einwände zum Reformvorschlag.
So wird die Einführung von Mustersatzungen generell abgelehnt, da durch die bereits durchgeführten Änderungen im Registerverfahren bereits eine Vereinfachung und Beschleunigung zu verzeichnen war. Vor allem bei zusätzlichen Vereinbarungen der Gründungsgesellschafter wäre eine Nachträgliche Satzungsänderung nötig oder im Vorfeld in Gesellschafterabreden festzuhalten.
Zudem wird auch bemängelt, das eine Mustersatzung dazu verleitet, die Pflichten und Bedeutungen der einzelnen Punkte in der Satzung nur oberflächlich zu überfliegen und sich nicht intensiv mit diesen auseinander zu setzen.
Zur besseren Einordnung der neu einzuführenden Unternehmergesellschaft schlägt der Bundesrat vor, die Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt) als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ohne Mindeststammeinlage) kurz GmbH(o.M.) zu nennen. Dies weise Geschäftspartner gleich in der Unternehmensform direkt auf die noch nicht erbrachte Stammeinlage hin.
Auch fordert der Bundesrat, weitere Regelungen zum Gläubigerschutz einzuführen. Hierzu wird auch vorgeschlagen, eine Haftung der Gesellschafter einzuführen, wenn diese grob fahrlässig einen Geschäftsführer bestellen, die nicht Geschäftsführer sein darf, beispielsweise bei einem bekannten Gewerbeverbot.
Hinzu kommen noch zahlreiche kleine Anmerkungen die den bestehenden Vorschlag erweitern, beispielsweise durch das beifügen von Nachweisen anstelle von Versicherungen der Gründungsgesellschafter oder der Zusätzliche Verweis auf Regelungen in anderen Gesetzen.
Die komplette Stellungnahme zum Download:
Stellungnahme des Bundestages zur Unternehmergesellschaft vom 06.07.07







