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MoMiG & Unternehmergesellschaft vom Bundestag beschlossen!

Der Deutsche Bundestag hat heute das MoMiG zur Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen.

Es soll Oktober/ November 2008 in Kraft treten.

Wir haben für Sie hier in einer Auflistung die letzten Änderungen am MoMiG zusammengefasst.

Zusammenfassung der letzten Änderungen:

  • Unternehmergesellschaft “ohne” Stammkapital kommt
  • Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen - beurkundungspflichtig -
  • Stammkapital der klassischen GmbH bleibt bei 25.000 Euro
  • Gewinne der Unternehmergesellschaft dürfen nicht voll ausgeschüttet werden. UG soll zur GmbH heranwachsen.
  • Gesellschaftsanteile sind nun in Stückelung von 1 Euro möglich- vorher durch 50 teilbar und mindest 100 Stammeinlage
  • Klare neue Definition der “verdeckten Sacheinlage” - detailierte Neureglung -
  • günstige Gründung mit Standardprotokoll nur mit maximal 3 Gesellschaftern möglich.
  • Schnellere Gründung durch Abkoppelung der verwaltungsrechtlichen Genehmigung von der Eintrag. Eintragung erfolgt ohne Genehmigung der Tätigkeit.
  • Einzahlungsbelege bezüglich der Stammeinlagenerbringung können nur bei begründeten Zweifel vom Gericht gefordert werden.
  • Durch Abschaffung des § 4a Abs. GmbHG kann eine GmbH nun auch Ihren Sitz ins Ausland verlagern. Ähnlich englische Limited in Deutschland.
  • Es gilt nur noch derjenige als Gesellschafter einer Gesellschaft der auch in der Gesellschafterliste eingetragen ist. Ähnlich Aktiengesellschaft - Aktienregister.
  • Eine Unterscheidung zwischen „kapitalersetzenden“ und „normalen“ Gesellschafterdarlehen wird es nicht mehr geben.
  • Aktiengesellschaften, Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften sowie Zweigniederlassungen (auch von Auslandsgesellschaften) müssen im Handelsregister eine deutsche Geschäftsanschrift hinterlegen.
  • Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auch für die Gesellschafter bei Führungslosigkeit der Gesellschaft.
  • Zahlungsverbot in § 64 GmbHG geringfügig erweitert.
  • Ausschluss als Geschäftsführer bei Verurteilung bezüglich einer allgemeinen Wirtschaftsstraftat, Insolvenzverschleppung oder falscher Angaben und unrichtiger Darstellung. Auch bei vergleichbaren Straftaten im Ausland. Gesellschafter haften für das grob fahrlässigen bzw. vorsätzliche einsetzen einer solchen Person als Geschäftsführer.

Umsetzung bei Gericht:

Nun bleibt es abzuwarten wie die beschlossenen Änderungen sich bei den deutschen Handelsregistern umsetzen lassen. Schon die Umsetzung des elektronischen Handelsregisters hatte die deutschen Amtsgerichte vor nicht unerhebliche Probleme gestellt. Gerade durch die Unternehmergesellschaft und die Zwangseintragung einer Empfangsadresse im deutschen Handelsregister für nahezu jede Gesellschaftsform wird die deutschen Handelsregister auf die Probe stellen. Rechtspfleger und Richter werden sicherlich die ein oder andere Überstunde einplanen müssen.

Akzeptanz:

Final bleibt es aber auch abzuwarten wie sich die neue Unternehmergesellschaft in Deutschland durchsetzen kann oder ob diese als die bessere Alternative zur englischen Limited  akzeptiert wird.
Nicht jeder Unternehmer wird über eine Zwangstesaurierung seiner Gewinne begeistert sein. Sicherlich wäre eine Stammkapitalherabsetzung der GmbH auf 10.000 Euro wie ursprünglich geplant vielen Gründern wesentlich angenehmer gewesen.

Auf der Seite des Bundesjustizministeriums können Sie sich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Link: http://www.bmj.bund.de/momig

Die letzten Änderungen können Sie in voller Länge hier in einem PDF des Bundesjustizministeriums nachlesen. Änderungen MoMiG - PDF herunterladen

  • Breitenstein und Meyding begrüßen den Regierungsentwurf zum MoMiG als Wiederbelebung der Attraktivität der GmbH als bedeutende Gesellschaftsform des Mittelstandes
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    Unternehmergesellschaft, eigene Fachbeiträge
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    2008, Bundestag, englische Limited, Geschäftsführer, GmbH, kraft, letzte änderungen, Momig, Musterprotokoll, neureglung, Standardprotokoll, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft, Zusammenfassung MoMiG
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    « Gesetzesentwurf MoMiG letzte Änderungen -Verfahrensstand Momig tritt in Kraft am 1.11.2008 - Unternehmergesellschaft gründen ? »

    5 Responses to “MoMiG & Unternehmergesellschaft vom Bundestag beschlossen!”

    1. Markus sagt:
      14. Juli 2008 um 17:48

      Und wir bekommen doch eine Gesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 1. Diesmal auf dem Europäischen Wege. Die SPE (Societas Privata Europaea).

      Siehe:
      http://thenextweb.org/2008/07/14/think-small-less-red-tape-and-more-red-carpets-for-european-entrepreneurs/

      Das könnte DEUTLICH interessanter werden als dieses völlig verpatzte MoMiG

    2. Sven sagt:
      22. September 2008 um 06:33

      Der Bundesrat hat am 19.09.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen gebilligt. Mit dem Gesetz soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gestärkt werden. Existenzgründungen sind zukünftig einfacher und Registereintragungen schneller möglich. Erschwert wird dagegen die missbräuchliche Abwicklung angeschlagener oder zahlungsunfähiger Gesellschaften durch “Firmenbestatter”.

      Quelle: Bundesrat

    3. Sven sagt:
      25. September 2008 um 06:55

      Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 das vom Bundestag beschlossene Gesetz (BR-Drucks. 615/08) ohne Aussprache gebilligt. Es wird nun voraussichtlich am 1. November 2008 in Kraft treten.

      Quelle: http://www.bmj.de/enid/a6d828765d8b46385825153184630778,c1b2c85f7472636964092d0935323933/Die_GmbH-Reform/Stand_des_Gesetzgebungsverfahrens_1ff.html

    4. Mischa sagt:
      29. Oktober 2008 um 18:20

      Am 28. Oktober 2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundesgesetzblatt verkündet, es tritt am 1. November 2008 in Kraft.

    5. Anton sagt:
      21. Dezember 2008 um 20:09

      Mich interressiert mal, ob man bei der UG nur einen Geschäftsführer bestellen darf, wenn man die Musterformulare verwendet, oder ob man auch (bei 3 Gesellschaftern) 3 Geschäftsführer bestellen kann, wenn man einen individuell ausgearbeiteten Gesellschaftervertrag verwendet und diesen dann vom Notar beurkunden lässt.
      Denn das ist leider eine schwachstelle bei dieser neuen UG. Wenn das gehen würde, könnte ich mich damit anfreunden und eine UG mit meinen Partnern gründen.

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