Die Unternehmergesellschaft (UG Gesellschaft)
Am 23. Mai 2007 hat das Bundeskabinet ihren Entwurf zum „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ ,kurz MoMiG, verabschiedet.
Diese lang erwartete Reform beschäftigt sich unter anderem mit der Herabsetzung des Mindestkapitals der GmbH von 25.000 EUR auf 10.000 EUR, sowie mit einer neuen einzuführenden Gesellschaftsform: Unternehmergesellschaft; kurz: UG Gesellschaft.
Die Herabsetzung des Stammkapitals der GmbH schien gerade auf Grund des gewachsenen Drucks durch den Wettbewerb ausländischer Rechtsformen wie zum Beispiel der englischen Limited/ Ltd. notwendig. Schätzungsweise 50.000 englische Ltds werden mittlerweile als Alternative zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland genutzt.
Zusätzlich zur Herabsetzung des Stammkapitals plant der deutsche Gesetzgeber nun die Einführung einer sogenannten Unternehmergesellschaft. UG Gesellschaften sollen die Hürde zur Mindestkapitalpflicht von 10.000 EUR brechen und dem deutschen GmbH Gründer mit Zusatz UG in seinem Firmennamen die Möglichkeit bieten, ab 1,- EUR haftungsbeschränkt zu sein.
Diese Alternative zur mittlerweile weit verbreiteten Limited in Deutschland möchten wir mit dieser Seite durchleuchten, begleiten, Haftungsrisiken aufzeigen, diskutieren und bei Entscheidungen zur Gründung informativ zur Seite stehen.







