Haftung der Unternehmergesellschaft
Die Mini GmbH ist eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, darauf muss auch im Beinamen hingewiesen werden und sie haftet jeweils nur im Rahmen ihres Stammkapitals. Theoretisch ist es also möglich nur mit dem einen Euro, der als Mindestanlage gefordert ist, zu haften.
Dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen, ist insbesondere aus deren Sicht beim Aufbau der Existenz ein entscheidender Aspekt, denn bei Personengesellschaften wie einer OHG zum Beispiel haften die Gesellschafter der OHG mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Gesellschaft. Die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen, ihr Privatvermögen bleibt außen vor. Das Unternehmensrisiko beläuft sich also nur auf die Stammeinlage.
Aber die Gesellschafter der Mini GmbH müssen damit rechnen, dass potenzielle Geschäftspartner, besonders auch die Banken, dem sehr skeptisch gegenüberstehen und vor Herauslage eines Kredites auch die Bürgschaft der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen einfordern werden. Gerade bei neu gegründeten GmbHs in Form einer Mini GmbH wird der Lieferant vorsichtig sein und bei der Lieferung von Waren jeglicher Art die Möglichkeit der Zahlung auf Rechnung nur bedingt einräumen.
Nur Fälle von Insolvenzverschleppung oder wenn Sozialabgaben und Steuern nicht gezahlt werden, sind von der Haftungsbeschränkung ausgenommen. Hier werden die Gesellschafter der Mini GmbH auch mit ihrem Privatvermögen in die Pflicht genommen.


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