Geschäftskonten
Im Zusammenhang mit der Existenzgründung sollte sich jeder Gründer auch entsprechende Geschäftskonten einrichten, welche für die Zahlungsabwicklungen aller Geschäftsvorfälle genutzt wird. Die Höhe der Gebühren für das Geschäftskonto sind bei den verschiedenen Anbietern sehr unterschiedlich und variieren zwischen kostenlos bis hin zu 100 Euro pro Monat, immer in Abhängigkeit von den gebotenen und genutzten Leistungen.
Am Besten ist es, vor der Eröffnung mehrere Banken untereinander zu vergleichen, weil die Kontoführungsgebühren Kosten sind, die den Ertrag belasten.
Wenn es möglich ist, kann auch einfach ein weiteres kostenloses Girokonto auf den Namen des Gründers eingerichtet werden, das nicht abhängig von einem monatlichen Gehaltseingang ist. Viele Gründer berichten, dass das problemlos möglich sei weitere Geschäftskonten kostenlos zu erhalten.
Auf jeden Fall sollte das Geschäftskonto einer Unternehmergesellschaft immer vom Privatkonto getrennt sein, damit erleichtert sich die monatliche Buchhaltung, weil die Übersicht über Einnahmen und Ausgaben ganz klar gegeben ist. Dabei sollten die staatlichen Zuschüsse, wie zum Beispiel der Gründungszuschuss, natürlich nicht auf das Geschäftskonto gezahlt werden, weil es ja keine betrieblichen Einnahmen im Sinne des Unternehmens sind, sondern letztlich nur Zuschüsse zur Bestreitung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase.
Bei so gut wie allen Banken können Geschäftskonten oder Girokonten, die dann als Geschäftskonten geführt, eröffnet werden. Bei den großen Privatbanken ist der kleine Geschäftsmann nicht ganz so gern gesehekosn, aber die Sparkassen und die Volksbanken in den Regionen bieten gute Möglichkeiten, dass sie auch Existenzgründungen in den Regionen unterstützen. Achten Sie darauf, wenn Sie persönlich Gespräche im Zusammenhang mit der Eröffnung des Geschäftskontos führen, dass Sie sich nicht sofort alle möglichen Versicherungen „andrehen“ lassen, auch wenn der Berater Ihnen solche empfiehlt.
Im folgenden stellen wir Ihnen einige Banken vor.


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