Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH

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Geschäftskonten

Im Zusammenhang mit der Existenzgründung sollte sich jeder Gründer auch entsprechende Geschäftskonten einrichten, welche für die Zahlungsabwicklungen aller Geschäftsvorfälle genutzt wird. Die Höhe der Gebühren für das Geschäftskonto sind bei den verschiedenen Anbietern sehr unterschiedlich und variieren zwischen kostenlos bis hin zu 100 Euro pro Monat, immer in Abhängigkeit von den gebotenen und genutzten Leistungen.
Am Besten ist es, vor der Eröffnung mehrere Banken untereinander zu vergleichen, weil die Kontoführungsgebühren Kosten sind, die den Ertrag belasten.

Wenn es möglich ist, kann auch einfach ein weiteres kostenloses Girokonto auf den Namen des Gründers eingerichtet werden, das nicht abhängig von einem monatlichen Gehaltseingang ist. Viele Gründer berichten, dass das problemlos möglich sei weitere Geschäftskonten kostenlos zu erhalten.

Auf jeden Fall sollte das Geschäftskonto einer Unternehmergesellschaft immer vom Privatkonto getrennt sein, damit erleichtert sich die monatliche Buchhaltung, weil die Übersicht über Einnahmen und Ausgaben ganz klar gegeben ist. Dabei sollten die staatlichen Zuschüsse, wie zum Beispiel der Gründungszuschuss, natürlich nicht auf das Geschäftskonto gezahlt werden, weil es ja keine betrieblichen Einnahmen im Sinne des Unternehmens sind, sondern letztlich nur Zuschüsse zur Bestreitung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase.

Bei so gut wie allen Banken können Geschäftskonten oder Girokonten, die dann als Geschäftskonten geführt, eröffnet werden. Bei den großen Privatbanken ist der kleine Geschäftsmann nicht ganz so gern gesehekosn, aber die Sparkassen und die Volksbanken in den Regionen bieten gute Möglichkeiten, dass sie auch Existenzgründungen in den Regionen unterstützen. Achten Sie darauf, wenn Sie persönlich Gespräche im Zusammenhang mit der Eröffnung des Geschäftskontos führen, dass Sie sich nicht sofort alle möglichen Versicherungen „andrehen“ lassen, auch wenn der Berater Ihnen solche empfiehlt.

Im folgenden stellen wir Ihnen einige Banken vor.

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Geschäftskonto der Unternehmergesellschaft, Unternehmergesellschaft

Gebäudeversicherung der Unternehmergesellschaft

Für Gründer einer Unternehmergesellschaft, die Gebäude besitzen, in denen sie ihr Gewerbe ausüben, ist eine Gebäudeversicherung ein sinnvoller Versicherungsschutz. Die Gebäudeversicherung versichert individuell neben dem Haus auch Nebengebäude und Garagen gegen Brand, gegen Schäden durch Leitungswasser und gegen Sturm und Hagel.

Wie hoch die zu zahlende Versicherungsprämie ist, hängt von der Klasse der Bauart und vom Versicherungsumfang ab. Dieser Versicherungsschutz ist immer angebracht, um zu vermeiden, dass durch einen Brand oder ein anderes Elementarereignis die gesamte Existenz des Unternehmers zerstört und materielle Werte, die sich in den Betriebsräumen befinden, vernichtet werden.

Um einen preiswerten und geeigneten Versicherer zu finden, lohnt sich ein Vergleich der Angebote verschiedener Versicherer im Internet. Selbstverständlich können die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung entstehen, von den Betriebseinnahmen abgezogen werden.

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Gebäudeversicherung, Unternehmergesellschaft

Künstlersozialversicherung der Unternehmergesellschaft

Über die Künstlersozialversicherung haben Gründer einer Unternehmergesellschaft, sofern sie zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, die Möglichkeit ihre Sozialversicherungsbeiträge zu reduzieren.

Das Gesetz bezieht Künstler und Publizisten in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein, wenn diese Personen aus ihrer selbstständigen Tätigkeit ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen, maximal nur einen Arbeitnehmer beschäftigen und nicht aus anderen Gründen von der Versicherungspflicht befreit sind. Zu diesem Personenkreise gehören unter anderem Musiker, Journalisten, Schriftsteller und Schauspieler. Die entsprechenden Beiträge werden über die Künstlersozialkasse erhoben.

Der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung wird nur zu 50 Prozent aus den Beiträgen der Versicherten aufgebracht, die anderen 50 Prozent bezahlen die Verwerter der künstlerischen Leistungen in Form einer pauschalen Künstlersozialabgabe. Damit werden die Künstler beitragsmäßig den versicherungspflichtigen Arbeitern und Angestellten gleichgestellt.

Unternehmensgründer, die einer der genannten Berufsgruppen der Künstler angehören, haben dadurch die Möglichkeit, ähnlich wie Arbeitnehmer versichert zu sein und eine nicht ganz so hohe Beitragslast zu tragen. Sind Leistungen aus der Versicherung zu erbringen, sind dann die jeweiligen Versicherungsträger (Rentenversicherer und Krankenkasse) zuständig.

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Künsterlersozialversicherung, Unternehmergesellschaft

Arbeitslosenversicherung der Unternehmergesellschaft

Seit 2006 kann ein Unternehmensgründer unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung abschließen, wenn er zuvor angestellt und dementsprechend in die Arbeitslosenversicherung Beiträge entrichtet hat. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass diese Absicherung für ein sehr geringes Entgelt zu haben ist.

Die Arbeitslosenversicherung muss im Zusammenhang mit der Gründung der Unternehmergesellschaft bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Dabei sind bestimmte Fristen zwingend einzuhalten, da der Anspruch auf diese Möglichkeit sonst verfallbar ist. Wird dem Antrag auf die freiwillige Weiterversicherung entsprochen, wird daraus dann eine Pflichtversicherung, die nur dann im Fall der Arbeitslosigkeit greift, wenn regelmäßig alle Beiträge entrichtet wurden. Die Arbeitslosenversicherung endet erst, wenn die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird, und kann nicht während der Laufzeit gekündigt werden. Tritt der Versicherungsfall ein, weil die Selbstständigkeit zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben muss, bekommt der Unternehmer Arbeitslosengeld, dass ähnlich wie bei Arbeitnehmern gezahlt wird. Der Berechnung wird dann das Durchschnittseinkommen der Tätigkeit, die der Versicherte selbstständig ausgeführt hat, zu Grunde gelegt. In Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen (Familienstand und Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder) werden dann Beträge zwischen 600 und 1.400 Euro gezahlt.

Diese Form der Absicherung ist preiswert und in gewisser Weise eine Rückversicherung für den Fall, dass das Konzept mit der Unternehmensgründung nicht aufgehen sollte, zumal sie konkurrenzlos preiswert ist.

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Arbeitslosenversicherung, Unternehmergesellschaft

Rechtsschutz der Unternehmergesellschaft

Die Erfahrung haben schon viele Menschen gemacht, Recht zu haben und das auch zu bekommen, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und der Gang vor das Gericht kann eine teure Angelegenheit werden. Denn wenn der Prozess verloren wird, muss der Kläger die Kosten für seinen und den gegnerischen Anwalt tragen sowie sämtliche Gerichtskosten, zu denen auch Kosten für Gutachter und Sachverständige gehören. Dann kann guter Rat teuer sein. Gerade, wenn man sich selbstständig macht, erhöht sich natürlich auch die Gefahr in einen Rechtsstreit zu geraten, der sich nur vor Gericht austragen lässt.

Die Versicherer bieten spezielle Rechtsschutzverträge für Unternehmergesellschaften an, die ganz spezifisch auf den Bedarf der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten sind und dann auch parallel den privaten Bedarf in vollem Umfang abdecken können. Wer Angestellte in seinem Unternehmen beschäftigt, kann auch seine Mitarbeiter in den Versicherungsschutz einbeziehen. Bevor Sie sich für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei einem bestimmten Versicherer entscheiden, sollten Sie verschiedene Angebote im Internet miteinander vergleichen. Manche Tarife bieten auch die Möglichkeit der Selbstbeteiligung, was die monatlichen Kosten einer Versicherung deutlich reduzieren kann.

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Betriebshaftpflicht der Unternehmergesellschaft

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist, auch wenn die Bezeichnung es vermuten lässt, keine Pflichtversicherung für alle Gewerbetreibenden oder Gründer einer Unternehmergesellschaft.

Nur ausgewählte Berufsgruppen wie zum Beispiele Rechtsanwälte, Ärzte oder Rechtsanwälte sind im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit vom Gesetzgeber her verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aber dennoch ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung allen Unternehmern zu empfehlen. So ist die Betriebshaftpflicht insbesondere für Unternehmer und Freiberufler wichtig, die in Ausübung ihrer Tätigkeit einen großen Schaden bei ihrem Kunden anrichten können wichtig. Das kann für den Handwerker genauso zu treffen., wie für einen Architekten.

Je nachdem in welchem Berufszweig die Unternehmergesellschaft tätig ist, gestalten sich die Kosten. Wichtig ist bei Abschluss des Vertrages auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Dabei werden Personen und Sachschäden unterschieden, für Sachschäden sollte mindestens 1.000.000 Euro und für Personenschäden besser 2.000.000 Millionen Euro veranschlagt werden.

Die zu leistende Versicherungssumme ist dem tatsächlichen Wert in einem eventuellen Schadenfall anzupassen, ist man unterversichert besteht kein ausreichender Schutz. Viele Versicherer bieten die Betriebshaftpflicht mit einer Selbstbeteiligung an, das senkt den Monatsbeitrag und verpflichtet den Versicherten, kleinere Haftpflichtschäden aus eigener Tasche zu begleichen, im Gegenzug wird die Versicherung preiswerter, so wie dass viele Versicherten auch aus der Kaskoversicherung kennen.
Eine Betriebshaftpflicht sollte wie das Wort schon sagt ein Pflicht für ein jedes Gerwerbe sein um jeglichen Schaden möglichst preiswert zu entgehen. Egal ob Adwords Agentur, SEM Agentur eine Betriebshaftpflicht empfiehlt ich in jedem Falle.

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Betriebshaftpflicht, Unternehmergesellschaft

Lebensversicherung der Unternehmergesellschaft

Die Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, bei der sowohl das Risiko des Todesfalls als auch das Erlebensrisiko abgesichert wird. Sie zählt zu den am häufigsten abgeschlossenen Personenversicherungen. Versicherungsleistung ist hier ein individuell abschließbarer Betrag, nach dessen Höhe sich dann auch die zu zahlenden Beiträge richten.

Der Versicherungsschutz über eine Lebensversicherung beginnt erst dann wirksam zu werden, wenn der Versicherte den ersten Beitrag gezahlt und die Gesellschaft den Vertrag durch Unterschrift angenommen hat, dazu muss der Beitrag auch beim Versicherer eingegangen sein.

Alle abschließbaren Lebensversicherungen lassen sich in bestimmte Kategorien einteilen, nach dem Versicherungsfall, nach der Kapitalbindung, nach der Art der Geldanlage durch den Versicherer, nach der Leistungsart (Kapital oder lebenslange Rente) und nach den staatlichen Förderungen (Riester-Rente)
Für den Abschluss einer Lebensversicherung entstehen dem Versicherten Kosten, die anteilig in den Beiträgen bezahlt werden müssen. Das sind Kosten für die Verwaltung, Provisionen, Kosten für monatliche Ratenzahlungen usw.. Das hat zur Folge, dass ein Versicherter, der seine Lebensversicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt, häufig das eingezahlte Kapital nur mit Verlust wieder erstattet bekommt. Der Betrag wird mit dem Rückkaufswert bezeichnet.

Sollten Sie eine Lebensversicherung abschließen und zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Unternehmen nicht in der Lage sein, die monatlichen Beiträge pünktlich und in voller Höhe zu entrichten, sollten Sie, bevor Sie die Lebensversicherung kündigen, mit dem Versicherer eine Beitragsruhe vereinbaren oder, wenn Sie das Kapital benötigen, versuchen, die Versicherung zu verkaufen. Das erspart erhebliche finanzielle Verluste und der Todesfallschutz bleibt bei einem Verkauf der Versicherung erhalten.

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Unfallversicherung der Unternehmergesellschaft

Angestellte sind in der Berufsgenossenschaft gegen Unfälle im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes, gegen so genannte Wegeunfälle und gegen Berufskrankheiten versichert. Diese Versicherungspflicht besteht für einige ausgewählte Berufsgruppen auch während einer selbstständigen Tätigkeit bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe.

Alle anderen Selbstständigen und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis in der Berufsgenossenschaft zu versichern, allerdings ist diese Absicherung oft nicht ausreichend. Deshalb sollten die Gründer einer Unternehmensgesellschaft über die Möglichkeit der privaten Versicherung nachdenken. Gegen einen relativ kleinen Beitrag kann umfangreicher Versicherungsschutz erworben werden, der dann auch gleichzeitig das private Umfeld in der Freizeit abdeckt.

In der Regel gilt der Versicherungsschutz bei einer privaten Unfallversicherung weltweit. Die Unfallversicherung greift aber ausschließlich nach Unfällen, bleiben infolge eines Unfalls gesundheitliche Schäden zurück, werden Invaliditätsrenten gezahlt, eine Unfallrente bekommt der Versicherte schon in vielen Fällen, wenn auch nur eine 50%-ige Invalidität vorliegt. Gerade Personen, die aus Kostengründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist die private Unfallversicherung zu empfehlen.

Die Leistungen aus einer Unfallversicherung sind vielschichtig, sie greifen je nach Police auch dann, wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird, in Form von Tagegeld oder als Übergangsgeld bei Unfallfolgen, die länger andauern. Selbst Leistungen im Todesfall können vereinbart werden.

Wie hoch der zu zahlende Beitrag ist, ist davon abhängig, wie hoch das Risiko eingeschätzt wird, während der beruflichen Tätigkeit einen Unfall zu erleiden. Aber Achtung eine Unfallversicherung kann die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht ersetzen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung der Unternehmergesellschaft

Schon für alle Angestellten wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine elementare Notwendigkeit betrachtet, geradezu unabdinglich wird die Berufsunfähigkeit für einen Unternehmer, besonders dann, wenn das Unternehmen nur aus dem Unternehmer besteht und keine weiteren Angestellten im Berufsunfähigkeit Fall der Krankheit oder Berufsunfähigkeit das Unternehmen weiterführen können. Neben der Krankenversicherung zählt die Berufsunfähigkeit zu den wichtigsten Risiken, die der Gründer einer Unternehmergesellschaft absichern muss.

Häufig lässt sich die Berufsunfähigkeit ergänzend zu einer Kapitallebens-, einer Risikolebens- oder einer Rentenversicherung gegen einen geringen Beitragszuschlag absichern. Für den selbstständigen Unternehmer ist es jedoch ratsam, eine Trennung zwischen Vorsorge- und Risikoversicherung vorzunehmen.

Viele Versicherer zahlen dem Versicherten eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn dieser länger als ein halbes Jahr durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit an der Ausübung seines Berufes gehindert ist. Die Rente ist dann der Ersatz für das fehlende Einkommen und die Beitragszahlung für die Zukunft kann eingestellt werden. Bei Selbstständigen gelten aber bei vielen Versicherern besondere Bestimmungen, denn es zählt nicht ausschließlich die Tätigkeit, die ausgeübt wird. In einigen Fällen erwarten die Versicherer, dass der Versicherte sein Unternehmen umorganisiert oder neu strukturiert und die Aufgaben anders verteilt, natürlich nur dann, weberunn es sich nicht um ein Ein-Mann-Unternehmen handelt. Für den Fall der Berufsunfähigkeit sollte die Höhe der zu zahlenden Rente so gewählt werden, dass mindestens die laufenden Kosten aus der Rente gedeckt werden können, als Richtwert wird hier von 1.000 Euro ausgegangen.

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Altersvorsorge der Unternehmergesellschaft

Die meisten Menschen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und sichern sich darüber eine gewisse Grundversorgung für das Alter. Diese Möglichkeit haben auch die Gründer einer Unternehmergesellschaft, die meisten auf freiwilliger Basis, nur bestimmte Berufsgruppen müssen sich auch während der Selbstständigkeit gesetzlich Rentenversichern. Dazu gehören unter anderem Lehrer oder Hebammen, die freiberuflich tätig sind und so genannte Subunternehmer, die selbst nur für einen Auftraggeber arbeiten sind und keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigen.

Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Versicherte zwischen verschiedenen Varianten wählen, aber der halbe Regelbeitrag beträgt zu Beginn der Selbstständigkeit etwa 225 Euro und steigt dann später auf bis zu 450 Euro an. Eine relativ teure Angelegenheit, wenn Sie bedenken, dass die gesetzliche Rente nur eine Art Grundsicherung ist und zusätzlich ebenfalls noch privat vorgesorgt werden muss.

Wer als selbstständiger von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, hat dann auch die Möglichkeit privat für das Alter vorzusorgen. Hier bietet sich die Rürup-Rente, die steuerlich vom Staat begünstigt wird, an. Ein weiterer Vorteil dieser Art der privaten Vorsorge ist ihre Zugriffsicherheit. Das in der Basisrente angesparte Vermögen darf im Fall einer späteren Insolvenz nicht verwertet werden und ist außerdem Hartz-IV sicher.

Alternativ können Selbstständige selbstverständlich auch die klassische Kapitallebensversicherung oder jede andere Art privater Rentenversicherung abschließen.
Verheiratete Unternehmensgründer, deren Ehepartner rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, können auch die Riester-Rente für die Altersvorsorge abschließen und dabei von den Zulagen und der steuerlichen Begünstigung profitieren.

Grundsätzlich sollte der Frage der Altersvorsorge die entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt werden, denn das Leben im Rentenalter will auch bezahlt sein.

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