Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH

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Gründung UG Gesellschaft

Die Unternehmergesellschaft kann sowohl durch eine als auch durch mehrere natürliche juristische Personen gegründet werden, die dann als Gesellschafter auftreten.

Erster Schritt ist dabei der Abschluss eines Gesellschaftervertrages zwischen den Gesellschaftern. Dieser muss von allen Gesellschaftern unterschrieben und anschließend notariell beurkundet werden. Dazu müssen die Gesellschafter bei einem Notar persönlich erscheinen, ist ein Gesellschafter verhindert, kann er sich durch eine andere Person mit einer notariell beglaubigten Vollmacht vertreten lassen, aus der hervorgeht, dass der Gesellschaftervertrag unterzeichnet werden darf.

Gesellschafter der Mini GmbH

Die Gesellschafter schließen den Gesellschaftervertrag ab und sind verpflichtet der Mini GmbH, das Stammkapital in Höhe ihres Geschäftsanteils zur Verfügung zu stellen, gleichermaßen nehmen sie, wenn ein Gewinn vorliegt, an der Gewinnausschüttung teil.
Die Gesellschafter bestellen gemeinsam den Geschäftsführer.
Die Gesellschafter einer Mini GmbH können auch andere Gesellschaften sein, von denen Ausländer oder ausländische Gesellschaften nicht ausgenommen sind. Wird das Musterprotokoll genutzt, soll die Zahl der Gesellschafter auf maximal drei Personen ausgerichtet sein.

Möglichkeiten der Gründung

Zwischen zwei verschiedenen Möglichkeiten kann gewählt werden.

Die Gesellschaft kann durch ein Musterprotokoll (einfaches notarielles Gründungsprotokoll) mit einer Mustersatzung gegründet werden oder auch durch einen individuell von einem Notar erstellten Gründungsvertrag.

Kostengünstiger ist das Musterprotokoll, das aber nur genutzt werden kann, wenn der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestinhalt eines Gesellschaftervertrages ausreicht. Bei der anderen Variante können die Gesellschafter nach Belieben darüber hinaus gehende Regelungen treffen.

1. Möglichkeit das Musterprotokoll

Wird das Musterprotokoll, das notariell beurkundet werden muss, verwendet, wird die Eintragung in das Handelsregister dann mit der notariell beglaubigten Unterschrift durch die Geschäftsführung der Mini GmbH angemeldet. Die Weiterleitung auf elektronischem Weg muss der Notar übernehmen. Dieses Variante kann von den Gründern nur gewählt werden, wenn es nicht mehr als drei Gesellschafter gibt. Einer der Gesellschafter darf zum Geschäftsführer bestellt werden, der dann alleinvertretungsberechtigt ist, wenn er vom Verbot des In-sich-Geschäfts befreit wurde. Das heißt, der Geschäftsführer darf in Folge mit sich selbst als Privatperson oder als Vertreter für eine andere Person abschließen. Die Gründung mit Musterprotokoll ist als reine Bargründung vorgesehen, Sachgründungen sind ausgeschlossen. Dabei können die Anteile jetzt neu zu jeder Zeit an andere Personen verkauft werden.

2. Möglichkeit der individuelle, notarielle Gründungsvertrag

Diese Form lässt sich besser auf die individuellen Bedürfnisse der Mini GmbH zuschneiden. Diese Variante muss grundsätzlich bei mehr als drei Gesellschaftern gewählt werden. Bei dieser Form ist es auch möglich mehrere Personen zum Geschäftsführer zu bestellen und In-sich-Geschäfte können ausgeschlossen werden. Wenn über das Musterprotokoll hinausgehende Regelungen zu treffen sind, ist der individuelle Gründungsvertrag die bessere Variante.

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GmbH, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft

Unternehmergesellschaft (UG Gesellschaft)

Seit 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung der GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist es Gründern möglich eine Unternehmergesellschaft zu gründen, die sich Mini-GmbH nennt.

Dabei stellt die Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) eine Unterform der traditionellen GmbH dar. Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die Unternehmergesellschaft GmbH 25.000 Euro Stammkapital erbracht werden müssen, ist es bei der Mini GmbH - Unternehmergesellschaft nur noch 1 Euro - daher auch die Bezeichnung 1 Euro GmbH notwendig.

Ist das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt, kann die Mini GmbH in das Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft hat die Einzahlung des Stammkapitals bei der Handelsregisteranmeldung zu versichern.

Diese neue Unternehmergesellschaft kann ab einem Kapital von 1 Euro gegründet werden, hat aber dann auch Einschränkungen in Kauf zu nehmen wie:

  • Es muss eine Rückstellung in Höhe von 25% der jährlichen Gewinne gebildet werden bis 25.000 Stammkapital erreicht worden sind. Anschließen kann die Unternehmergesellschaft als normale GmbH weitergeführt werden.
  • Die verbilligte Musterstatzung sieht nur einen Geschäftsführer vor. Sollten mehrere Geschäftsführer bestellt werden ist eine eigene Satzung mit erhöten Kosten zu verwenden.
  • Der Gang zum Notar ist leider immernoch verpflichtend bei: Gründung, Übertragung von Gesellschaftsanteile, Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, usw..
  • Nur bei Nutzung des Musterprotokolls ist die Gründung verbilligt möglich.
  • Musterprotokoll selbst für viele Standardfälle oft nicht ausreichend da zu einfach gefasst.
  • Gefahr durch Insolvenzantragspflicht bei Unterkapitalisierung.

Schnelle Gründung

Bei der bisherigen GmbH hat sich die Eintragung in das Handelsregister oft lange hingezogen. Auch hier wurde im Rahmen der MoMiG GmbH Reform viel nachgebessert. Eine Unternehmergesellschaft ist binnen weniger Tage ins deutsche Handelsregister eingetragen. Ehemals lief die lief die GmbH mit dem Zusatz GmbH i.G. bis Sie ins Handelsregister eingetragen wurde. Wurden Rechtsgeschäfte eingangen vor der korrekten Eintragung der GmbH hafteten die Gründer GmbH oft Privat.

Haftung der Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft - Mini GmbH stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar und ist somit eigenständig verklagbar. Hierdurch findet eine strikte Trennung zwischen der Privatperson des Gründers und der neuen Unternehmergesellschaft statt. In der Regel haftet der Gründer wenn er seinen Pflichten ordnunggemäß nachgekommen ist nicht für die Verbindlichkeiten der Unternehmergesellschaft. Kann die Unternehmergesellschaft Ihre Verbindlichkeiten nicht zahlen ist Insolvenz anzumelden. Ein Durchgriff auf das Privatvermögen des Gründers ist ausgeschloßen sofern man sich an die Pflichten als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft gehalten hat.  Für viele Existenzgründer ist die beschränkte Haftung sicherlich der größte Vorteil. Lesen sie mehr zur Haftung der Unternehmergesellschaft.

“UG Haftungsbeschränkt” - der Namenszusatz

Bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) firmiert werden. Daran erkennen potenzielle Geschäftspartner die beschränkte Haftung.
Ein Beispiel für eine korrekte Firmierung wäre: “Der tophandy Handyshop UG haftungsbeschränkt”

Pflichtrückstellung der Gewinne

Aus ihren Gewinnen muss die Unternehmergesellschaft jedes Jahr 25 Prozent als Rücklage bilden, solange, bis die 25.000 Euro Stammkapital, die eine normale GmbH braucht, erreicht sind. Danach ist eine Umwandlung in die GmbH möglich.

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MoMiG & Unternehmergesellschaft vom Bundestag beschlossen!

Der Deutsche Bundestag hat heute das MoMiG zur Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen.

Es soll Oktober/ November 2008 in Kraft treten.

Wir haben für Sie hier in einer Auflistung die letzten Änderungen am MoMiG zusammengefasst.

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2008, Bundestag, englische Limited, Geschäftsführer, GmbH, kraft, letzte änderungen, Momig, Musterprotokoll, neureglung, Standardprotokoll, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft, Zusammenfassung MoMiG

Unternehmergesellschaft erst Quartal IV ?

Aus gut informierten Kreisen haben wir erfahren, dass alle Beteiligten eine Verabschiedung des MoMiG noch im Quartal III 2008 für unrealistisch erachten.

Man habe sich auf das Quartal IV 2008 vertagt.

Ob das MoMiG und somit auch die Unternehmergesellschaft dann nun endlich im Quartal vier kommt, stellen wir allerdings mittlerweile auch in Frage.

Es bleibt spannend ob und wann die Regierung das MoMiG in Deutschland umsetzen wird.Die Holländer die mit Ihrer Reform später gestartet sind setzen Ihre Reform bereits zu Beginn 2009 um.

Vielleicht war das MoMiG doch ein bisschen viel auf einmal und man hätte es eher in Etappen angehen sollen. Schließlich ist es einfach gerade auch untereiner großen Koalition keine Schritte zusammen zu gehen als Große schlußendlich doch nicht zu machen.

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2008, Fortschritt, Momig, Quartal IV, Reform, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft, Verabschiedung, vertagt

Umfrage der IHK Würzburg Schweinfurt zur geplanten GmbH Reform

Die IHK Würzburg Schweinfurt hat unter Ihren Mitgliedern im August 2006 eine Umfrage zu der in 2007 geplanten GmbH Reform durchgeführt. So befürchten viele der befragten Unternehmen entweder höhere Kosten bei der Überwachung von Verträgen und Rechnungen als auch ein erhöhtes Ausfallrisiko bei den einzuführenden Ein-Euro GmbHs.

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Stellungnahme des Bundesrates zur Unternehmergesellschaft

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2007 Stellung zur geplanten Änderung des GmbH Gesetztes und zur Einführung der Unternehmergesellschaft bezogen. Insgesamt steht der Bundesrat dem geplanten Vorhaben positiv gegenüber, äußert jedoch auch in mehreren Punkten Bedenken und Einwände zum Reformvorschlag.

So wird die Einführung von Mustersatzungen generell abgelehnt, da durch die bereits durchgeführten Änderungen im Registerverfahren bereits eine Vereinfachung und Beschleunigung zu verzeichnen war. Vor allem bei zusätzlichen Vereinbarungen der Gründungsgesellschafter wäre eine Nachträgliche Satzungsänderung nötig oder im Vorfeld in Gesellschafterabreden festzuhalten.

Zudem wird auch bemängelt, das eine Mustersatzung dazu verleitet, die Pflichten und Bedeutungen der einzelnen Punkte in der Satzung nur oberflächlich zu überfliegen und sich nicht intensiv mit diesen auseinander zu setzen.

Zur besseren Einordnung der neu einzuführenden Unternehmergesellschaft schlägt der Bundesrat vor, die Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt) als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ohne Mindeststammeinlage) kurz GmbH(o.M.) zu nennen. Dies weise Geschäftspartner gleich in der Unternehmensform direkt auf die noch nicht erbrachte Stammeinlage hin.

Auch fordert der Bundesrat, weitere Regelungen zum Gläubigerschutz einzuführen. Hierzu wird auch vorgeschlagen, eine Haftung der Gesellschafter einzuführen, wenn diese grob fahrlässig einen Geschäftsführer bestellen, die nicht Geschäftsführer sein darf, beispielsweise bei einem bekannten Gewerbeverbot.

Hinzu kommen noch zahlreiche kleine Anmerkungen die den bestehenden Vorschlag erweitern, beispielsweise durch das beifügen von Nachweisen anstelle von Versicherungen der Gründungsgesellschafter oder der Zusätzliche Verweis auf Regelungen in anderen Gesetzen.

Die komplette Stellungnahme zum Download:
Stellungnahme des Bundestages zur Unternehmergesellschaft vom 06.07.07

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Stellungnahmen der Bundesrechtsanwaltskammer zur MoMiG

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in Ihrem Ausschuss Gesellschaftsrecht ebenfalls Stellungnahmen zur neuen Unternehemrgesellschaft veröffentlicht:

Stellungnahme BRAK zum MoMiG

Bereits im Juli 2006 hat die Bundesanwaltskammer Stellungnahme zum Entwurf zur Einführung eines Kaufmannes mit Beschränkter Haftung des Justiz-Ministeriums Bayern genommen:

Stellungnahme BRAK zum Kaufmann mit Beschränkter Haftung

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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Kaufmannes mit Beschränkter Haftung

Neben den Überlegungen zur Einführung einer Untermehmergesellschaft hat das Justiz Ministerium des Freistaats Bayern einen eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Kaufmannes mit Beschränkter Haftung veröffentlicht.

Entwurf eines Gestzes zur Einführung eines Kaufmannes mit Beschränkter Haftung

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Stellungnahme der VIHK NRW zur UG

Der Verband der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls eine Stellungnahme zur Unternehmergesellschaft auf seinen Seiten veröffentlicht. Insgesamt begrüßt die VIHK die angestrebte Einführung der Unternehmergesellschaften. Die Neuregulierung bzw. Novellierung des GmbH Rechts wird jedoch kritisch betrachtet.

Download der Stellungnahme der VIHK NRWQuelle:
Vereinigung der Industrie und Handelskammern Nordrhein-Westphalenaus dem April 2007

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