Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH

Unternehmergesellschaft, UG Gesellschaft, UG (haftungsbeschränkt), Mini GmbH, MoMig
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MoMiG GmbH Reform

MoMiG ist die Abkürzung für das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz das neue GmbH Gesetz, dass im Juni 2008 von der Bundesregierung beschlossen wurde.

Mit der MoMiG GmbH Reform sollten insbesondere die Gründung von Kapitalgesellschaften für Existenzgründer vereinfacht, beschleunigt und erleichtert werden. Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit der Einstiegsvariante in die GmbH über die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Damit wurden die Wettbewerbsnachteile der GmbH, die sie gegenüber der englischen Limited hatte, ausgeglichen werden.

Die als Mini GmbH bezeichnete Unternehmergesellschaft kann mit einer symbolischen Einlage von nur 1 Euro gegründet werden. Das GmbH Gesetz bestimmt aber auch, dass die Mini GmbH ihre Gewinne nicht zu 100 Prozent ausschütten darf, sondern 25 Prozent ansparen muss, so lange, bis der Betrag von 25.000 Euro erreicht ist, und die Mini GmbH in eine klassische GmbH umgewandelt werden kann.

In dem neuen GmbH Gesetz gibt es auch Musterprotokolle, die bei Standardgründungen verwendet werden können, diese beinhalten die bisherigen Gesellschafterverträge, die Bestellung des Geschäftsführers und die Liste der Gesellschafter.

Die niedrigen Kapitaleinlagen führen dazu, dass die Gebühren beim Notar gering sind, sodass vor allem Existenzgründer Vorteile haben, die nur über ein sehr geringes Stammkapital verfügen.

MoMiG trägt auch dazu bei, dass die Eintragung beim Handelsregister schneller vonstattengeht, so wird bei Unternehmensgesellschaften, deren Unternehmensinhalt genehmigungspflichtig ist, wie das bei Betrieben im Handwerk und in der Gastronomie der Fall ist, das Eintragungsverfahren vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren getrennt.

Außerdem müssen von Einzelkaufleuten geführte Kapitalgesellschaften zukünftig keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht einreichen. Mithilfe des Gesetzes wurde tatsächlich Bürokratie abgebaut.

Das neue GmbH Gesetz erleichtert aber nicht nur die Gründung einer Unternehmergesellschaft, mit der Reform der GmbH wird auch Missbräuchen insbesondere im Fall einer Insolvenz vorgebeugt.

Es sieht beispielsweise vor, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens auch die Gesellschafter verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn kein Geschäftsführer mehr tätig ist. Um die Rechtsverfolgung der Gesellschaften zu erleichtern, muss im Handelsregister die deutsche Geschäftsanschrift des Unternehmens eingetragen werden.

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GmbH, Momig, Unternehmergesellschaft

Unternehmergesellschaft (UG Gesellschaft)

Seit 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung der GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist es Gründern möglich eine Unternehmergesellschaft zu gründen, die sich Mini-GmbH nennt.

Dabei stellt die Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) eine Unterform der traditionellen GmbH dar. Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die Unternehmergesellschaft GmbH 25.000 Euro Stammkapital erbracht werden müssen, ist es bei der Mini GmbH - Unternehmergesellschaft nur noch 1 Euro - daher auch die Bezeichnung 1 Euro GmbH notwendig.

Ist das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt, kann die Mini GmbH in das Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft hat die Einzahlung des Stammkapitals bei der Handelsregisteranmeldung zu versichern.

Diese neue Unternehmergesellschaft kann ab einem Kapital von 1 Euro gegründet werden, hat aber dann auch Einschränkungen in Kauf zu nehmen wie:

  • Es muss eine Rückstellung in Höhe von 25% der jährlichen Gewinne gebildet werden bis 25.000 Stammkapital erreicht worden sind. Anschließen kann die Unternehmergesellschaft als normale GmbH weitergeführt werden.
  • Die verbilligte Musterstatzung sieht nur einen Geschäftsführer vor. Sollten mehrere Geschäftsführer bestellt werden ist eine eigene Satzung mit erhöten Kosten zu verwenden.
  • Der Gang zum Notar ist leider immernoch verpflichtend bei: Gründung, Übertragung von Gesellschaftsanteile, Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, usw..
  • Nur bei Nutzung des Musterprotokolls ist die Gründung verbilligt möglich.
  • Musterprotokoll selbst für viele Standardfälle oft nicht ausreichend da zu einfach gefasst.
  • Gefahr durch Insolvenzantragspflicht bei Unterkapitalisierung.

Schnelle Gründung

Bei der bisherigen GmbH hat sich die Eintragung in das Handelsregister oft lange hingezogen. Auch hier wurde im Rahmen der MoMiG GmbH Reform viel nachgebessert. Eine Unternehmergesellschaft ist binnen weniger Tage ins deutsche Handelsregister eingetragen. Ehemals lief die lief die GmbH mit dem Zusatz GmbH i.G. bis Sie ins Handelsregister eingetragen wurde. Wurden Rechtsgeschäfte eingangen vor der korrekten Eintragung der GmbH hafteten die Gründer GmbH oft Privat.

Haftung der Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft - Mini GmbH stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar und ist somit eigenständig verklagbar. Hierdurch findet eine strikte Trennung zwischen der Privatperson des Gründers und der neuen Unternehmergesellschaft statt. In der Regel haftet der Gründer wenn er seinen Pflichten ordnunggemäß nachgekommen ist nicht für die Verbindlichkeiten der Unternehmergesellschaft. Kann die Unternehmergesellschaft Ihre Verbindlichkeiten nicht zahlen ist Insolvenz anzumelden. Ein Durchgriff auf das Privatvermögen des Gründers ist ausgeschloßen sofern man sich an die Pflichten als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft gehalten hat.  Für viele Existenzgründer ist die beschränkte Haftung sicherlich der größte Vorteil. Lesen sie mehr zur Haftung der Unternehmergesellschaft.

“UG Haftungsbeschränkt” - der Namenszusatz

Bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) firmiert werden. Daran erkennen potenzielle Geschäftspartner die beschränkte Haftung.
Ein Beispiel für eine korrekte Firmierung wäre: “Der tophandy Handyshop UG haftungsbeschränkt”

Pflichtrückstellung der Gewinne

Aus ihren Gewinnen muss die Unternehmergesellschaft jedes Jahr 25 Prozent als Rücklage bilden, solange, bis die 25.000 Euro Stammkapital, die eine normale GmbH braucht, erreicht sind. Danach ist eine Umwandlung in die GmbH möglich.

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GmbH, Mini-GmbH, Momig, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft

Momig tritt in Kraft am 1.11.2008 - Unternehmergesellschaft gründen ?

Am 28.10.2008 hatte der Gesetzgeber das MoMig (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ) im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit tritt es im darauf folgenden Monat (November 2008) rechtsmäßig in Kraft.

Starttermin für die neue Unternehmergesellschaft ist somit ebenfalls der 01.11.2008.Bereits am 19.09.2008 hatte der Bundesrat die Reform in im Rahmen eines neuen Gesetzes, ohne einen Vermittlungsausschuss einzuschalten, verabschiedet.Ein Hauptziel der Reform war es die Gründungen zu erleichtern. Dies soll vor allen Dingen mit der Einführung der neuen Unternehmergesellschaft geschehen.

Diese neue Unternehmergesellschaft kann ab einem Kapital von 1 Euro gegründet werden, hat aber dann auch Einschränkungen in Kauf zu nehmen wie:

  1. 25% des Gewinns der Gesellschaft müssen angespart werden. Erst wenn 25.000 Euro angespart wurden, ist diese Auflage erledigt und die Gesellschaft kann dann auch als GmbH ohne Zusatz „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt” firmieren.
  2. Die Unternehmergesellschaft darf nur einen Geschäftsführer haben. Für viele Startups sicherlich der größte Nachteil der neuen Unternehmergesellschaft.
  3. Die Anzahl der Gesellschafter ist ebenfalls beschränkt.
  4. Der Gang zum Notar ist verpflichtend bei: Gründung, Übertragung von Gesellschaftsanteile, Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, usw..
  5. Nur bei Nutzung des Musterprotokolls ist die Gründung verbilligt möglich.
  6. Musterprotokoll selbst für viele Standardfälle oft nicht ausreichend da zu einfach gefasst.
  7. Gefahr durch Insolvenzantragspflicht bei Unterkapitalisierung.

Es bleibt abzuwarten ob die Unternehmergesellschaft einen Siegeszug gegen die mittlerweile akzeptierte Limited in Deutschland antreten kann. Die oben genannten Punkte 1-7 treffen schließlich auf die Limited nicht zu und stellen somit einen Vorteil für die englische Limited dar.

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Einführung, englische Limited, Gesetz, GmbH, In kraft, Inkrafttreten, limited, Momig, Starttermin, Unternehmergesellschaft

MoMiG & Unternehmergesellschaft vom Bundestag beschlossen!

Der Deutsche Bundestag hat heute das MoMiG zur Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen.

Es soll Oktober/ November 2008 in Kraft treten.

Wir haben für Sie hier in einer Auflistung die letzten Änderungen am MoMiG zusammengefasst.

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2008, Bundestag, englische Limited, Geschäftsführer, GmbH, kraft, letzte änderungen, Momig, Musterprotokoll, neureglung, Standardprotokoll, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft, Zusammenfassung MoMiG

Gesetzesentwurf MoMiG letzte Änderungen -Verfahrensstand

Prof. Dr. Ulrich Seibert (Bundesministerium der Justiz) hat bereits am 11.6.2008 einen Einblick in die letzten Änderungen am Gesetzesentwurf MoMiG in einem Vortrag an der Universität Düsseldorf gegeben.

In aller Kürze:

  • Stammkapital der GmbH bleibt bei 25.000 Euro
  • Unternehmergesellschaft kommt
  • Beurkundungspflicht für das Gründungsprotokoll der Unternehmergesellschaft
  • Änderungen am Überschuldungsstatus (§ 19 InsO) geplant
  • Regelung zur eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung nach österreichischem Vorbild

Des Weiteren gibt Prof. Dr. Seibert einen Zeitplan für das Voranschreiten der Reform:

  • 2. und 3. Lesung im Bundestag ist für den 27.6 geplant.
  • Im September (nach der Sommerpause) dann der 2te Durchgang im Bundesrat

Der Vortrag ist hier entweder als Zusammenfassung oder aber als Video zu lesen bzw. zu sehen.

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Bundesrat, Bundestag, Gesetzesentwurf, GmbH, Gründungsprotokoll, Momig, Reform, seibert, Unternehmergesellschaft, Verfahrensstand

Unternehmergesellschaft -MoMiG verabschiedet. Verlässst Rechtsausschuss- FDP lehnt ab.

Die Unternehmergesellschaft und somit das MoMiG hat heute den Rechtsausschuss verlassen und wird nun in einer zweiten und dritten Lesung dem Bundestag vorgelegt.

Fakten:

  • Die einfache Standardsatzung ohne Beurkundung ist leider vom Tisch und die Gründer erwartet wieder ein kostenpflichtiger Notartermin zur Gründung Ihrer Unternehmergesellschaft.
  • Das Stammkapital der GmbH selbst bleibt bei 25.000 EUR und wird somit nicht wie in den Entwürfen vorgesehen auf 10.000 EUR gesenkt.
  • An der Unternehmergesellschaft wird festgehalten.

Kritische Stimmen kommen von der justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild Dyckmans:

Monatelange koalitionsinterne Beratungen haben den Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) – landläufig als GmbH-Reform bekannt- nicht besser gemacht. Zwar bleibt es nunmehr für die GmbH – wie von der FDP-Bundestagsfraktion immer gefordert – bei einem Stammkapital von 25.000 Euro. Durch die Einführung der neuen Mini-GmbH, der so genannten „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ wird jedoch die Reputation der GmbH, die europa- und weltweit hohes Ansehen genießt, Schaden nehmen. Für die Mini-GmbH besteht kein tatsächlicher Bedarf. Eine Kapitalgesellschaft ohne Kapital stellt einen Fremdkörper im GmbH-Recht dar. Existenzgründungen werden nicht erleichtert, weil Banken ohne persönliche Sicherheitsleistung der Gesellschafter das nötige Stammkapital nicht zur Verfügung stellen werden. Es fehlt am notwendigen Gläubigerschutz. War der ursprüngliche Gesetzentwurf noch davon ausgegangen, dass der kleine Existenzgründer keinerlei Beratung benötige, er vielmehr ausgestattet mit einem „Muster-Gründungsset“ mit Mustersatzung und Musteranmeldung völlig selbständig eine GmbH oder Mini-GmbH gründen könnte, so sieht der jetzige Entwurf geradezu das Gegenteil vor: Nunmehr braucht offensichtlich der Notar, der die Gründung vornehmen muss, gesetzliche Beratung! Anders ist nicht zu verstehen, weshalb jetzt ein beurkundungspflichtiges Musterprotokoll gesetzlich vorgegeben wird, das der Notar zur einfachen Standardgründung nutzen soll. Die FDP wird diesen Unsinn nicht mitmachen.
Auch wenn in Bezug auf Deregulierung, Vereinfachung, Bekämpfung von Missbräuchen und in Ansätzen beim Gläubigerschutz einige Verbesserungen erreicht werden konnten, hätte man insbesondere den Gläubigerschutz noch deutlich verbessern können und müssen. So wäre es z.B. einfach gewesen, zahlungsunfähigen Personen die Tätigkeit als Geschäftsführer zu verbieten.
Die FDP hat aufgrund der aufgezeigten Mängel den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss heute abgelehnt und wird ihn auch in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag ablehnen.

Es ist fraglich ob die FDP und andere Gegner der Reform das Voranschreiten des MoMiGs noch aufhalten können. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass das MoMiG Ende 2008 bzw. Anfang 2009 endgültig verabschiedet wird und Deutschland sich über eine weitere Gesellschaftsform freuen darf.

Wir werden Sie natürlich hier im Blog weiter zum Thema MoMiG und der Unternehmergesellschaft auf dem Laufenden halten.

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Ausschuss, Bundestag, GmbH, Mini-GmbH, Momig, Quartal IV, Reform, Unternehmergesellschaft, Verabschiedung

Unternehmergesellschaft erst Quartal IV ?

Aus gut informierten Kreisen haben wir erfahren, dass alle Beteiligten eine Verabschiedung des MoMiG noch im Quartal III 2008 für unrealistisch erachten.

Man habe sich auf das Quartal IV 2008 vertagt.

Ob das MoMiG und somit auch die Unternehmergesellschaft dann nun endlich im Quartal vier kommt, stellen wir allerdings mittlerweile auch in Frage.

Es bleibt spannend ob und wann die Regierung das MoMiG in Deutschland umsetzen wird.Die Holländer die mit Ihrer Reform später gestartet sind setzen Ihre Reform bereits zu Beginn 2009 um.

Vielleicht war das MoMiG doch ein bisschen viel auf einmal und man hätte es eher in Etappen angehen sollen. Schließlich ist es einfach gerade auch untereiner großen Koalition keine Schritte zusammen zu gehen als Große schlußendlich doch nicht zu machen.

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Unternehmergesellschaft
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2008, Fortschritt, Momig, Quartal IV, Reform, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft, Verabschiedung, vertagt

Unternehmergesellschaft nicht vor drittem Quartal 2008

Das Bundesjustizministerium hat auf seiner Internetseite bekannt gegeben, dass der “zweite Durchgang” im Bundesrat sich verschoben hat. Mit einer Umsetzung der umfangreichen GmbH-Reform (MoMiG) ist nicht vor dem dritten Quartal 2008 zu rechnen.

Die zur Reform gehörende Unternehmergesellschaft muss somit auch noch bis zum dritten Quartal warten.

Aus internen Kreisen haben wir mittlerweile erfahren können, dass es vielleicht auch nicht beim dritten Quartal bleiben wird.

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Unternehmergesellschaft
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GmbH, Momig, Unternehmergesellschaft

80% finden Modernisierung des GmbH Rechts sinnvoll

Eine Umfrage von Foerderland.de unter 481 Nutzern des Onlineportals hat ergeben, das mehr als 80% der Befragten die Modernisierung des GmbH Rechts für Sinnvoll halten. Im direkten Vergleich mit der englischen Limited würden über 70% die neue Mini-GmbH dieser vorziehen.

Der großteil der Befragten Nutzer sind Selbständige (56,9%), nur ein viertel normale Angestellte in Unternehmen. Die komplette Mitteilung von foerderland.de ist auf foerderland.de zu finden

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Pressespiegel
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englische Limited, Föderland, GmbH, limited, Mini-GmbH, Momig, Umfrage

Wird die Unternehmergesellschaft überhaupt noch gebraucht?

Als Jürgen Gehb seinen Entwurf zu Unternehmergesellschaft vorlegte, ging es ihm um eine deutliche Abgrenzung zur GmbH und um eine erweiterte Haftung gegenüber den Gläubigern einer GmbH. Vor allen Dingen ging es auch darum, einen erweiterten Gläubigerschutz zu schaffen, quasi als Gegenleistung für das herabgesetzte Mindestkapital.

Mittlerweile sind diese Haftungserweiterungen im Wesentlichen vom Tisch. Dafür bleiben lediglich noch vier brüchige Säulen der Haftung. Lesen »

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