Bundesrichter rüffelt Reformpläne
In der Onlineausgabe der FAZ hegt Deutschlands oberster Richter für Gesellschaftsrecht, Wulf Goette vom Bundesgerichtshof (BGH), erhebliche Bedenken gegen die geplante Reform des GmbH-Rechts. Nach seiner Ansicht gibt es keinen Bedarf für die neue GmbH-Variante namens „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, die ohne jedes Mindestkapital gegründet werden kann.
Neben seinen Bedenken zur neuen Unternehmergesellschaft warnt er auch vor der Flucht in die englische Gesellschaftsform der Ltd. Er weißt hier auf die hohe „Säuglings- und Kindersterblichkeit“ hin, die diese Gesellschaftform in Deutschland habe.
Zudem sieht er den Gläubigerschutz bei den neuen Unternehmergesellschaften gefährdet. Auch die Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei der normalen GmbH sieht er mit Argwohn.
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Quelle:
Text: F.A.Z.
FAZ.Net vom 21.06.2007
von Joachim Jahn


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