Berufsunfähigkeitsversicherung der Unternehmergesellschaft
Schon für alle Angestellten wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine elementare Notwendigkeit betrachtet, geradezu unabdinglich wird die Berufsunfähigkeit für einen Unternehmer, besonders dann, wenn das Unternehmen nur aus dem Unternehmer besteht und keine weiteren Angestellten im Berufsunfähigkeit Fall der Krankheit oder Berufsunfähigkeit das Unternehmen weiterführen können. Neben der Krankenversicherung zählt die Berufsunfähigkeit zu den wichtigsten Risiken, die der Gründer einer Unternehmergesellschaft absichern muss.
Häufig lässt sich die Berufsunfähigkeit ergänzend zu einer Kapitallebens-, einer Risikolebens- oder einer Rentenversicherung gegen einen geringen Beitragszuschlag absichern. Für den selbstständigen Unternehmer ist es jedoch ratsam, eine Trennung zwischen Vorsorge- und Risikoversicherung vorzunehmen.
Viele Versicherer zahlen dem Versicherten eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn dieser länger als ein halbes Jahr durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit an der Ausübung seines Berufes gehindert ist. Die Rente ist dann der Ersatz für das fehlende Einkommen und die Beitragszahlung für die Zukunft kann eingestellt werden. Bei Selbstständigen gelten aber bei vielen Versicherern besondere Bestimmungen, denn es zählt nicht ausschließlich die Tätigkeit, die ausgeübt wird. In einigen Fällen erwarten die Versicherer, dass der Versicherte sein Unternehmen umorganisiert oder neu strukturiert und die Aufgaben anders verteilt, natürlich nur dann, weberunn es sich nicht um ein Ein-Mann-Unternehmen handelt. Für den Fall der Berufsunfähigkeit sollte die Höhe der zu zahlenden Rente so gewählt werden, dass mindestens die laufenden Kosten aus der Rente gedeckt werden können, als Richtwert wird hier von 1.000 Euro ausgegangen.


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