Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH

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MoMiG GmbH Reform

MoMiG ist die Abkürzung für das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz das neue GmbH Gesetz, dass im Juni 2008 von der Bundesregierung beschlossen wurde.

Mit der MoMiG GmbH Reform sollten insbesondere die Gründung von Kapitalgesellschaften für Existenzgründer vereinfacht, beschleunigt und erleichtert werden. Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit der Einstiegsvariante in die GmbH über die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Damit wurden die Wettbewerbsnachteile der GmbH, die sie gegenüber der englischen Limited hatte, ausgeglichen werden.

Die als Mini GmbH bezeichnete Unternehmergesellschaft kann mit einer symbolischen Einlage von nur 1 Euro gegründet werden. Das GmbH Gesetz bestimmt aber auch, dass die Mini GmbH ihre Gewinne nicht zu 100 Prozent ausschütten darf, sondern 25 Prozent ansparen muss, so lange, bis der Betrag von 25.000 Euro erreicht ist, und die Mini GmbH in eine klassische GmbH umgewandelt werden kann.

In dem neuen GmbH Gesetz gibt es auch Musterprotokolle, die bei Standardgründungen verwendet werden können, diese beinhalten die bisherigen Gesellschafterverträge, die Bestellung des Geschäftsführers und die Liste der Gesellschafter.

Die niedrigen Kapitaleinlagen führen dazu, dass die Gebühren beim Notar gering sind, sodass vor allem Existenzgründer Vorteile haben, die nur über ein sehr geringes Stammkapital verfügen.

MoMiG trägt auch dazu bei, dass die Eintragung beim Handelsregister schneller vonstattengeht, so wird bei Unternehmensgesellschaften, deren Unternehmensinhalt genehmigungspflichtig ist, wie das bei Betrieben im Handwerk und in der Gastronomie der Fall ist, das Eintragungsverfahren vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren getrennt.

Außerdem müssen von Einzelkaufleuten geführte Kapitalgesellschaften zukünftig keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht einreichen. Mithilfe des Gesetzes wurde tatsächlich Bürokratie abgebaut.

Das neue GmbH Gesetz erleichtert aber nicht nur die Gründung einer Unternehmergesellschaft, mit der Reform der GmbH wird auch Missbräuchen insbesondere im Fall einer Insolvenz vorgebeugt.

Es sieht beispielsweise vor, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens auch die Gesellschafter verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn kein Geschäftsführer mehr tätig ist. Um die Rechtsverfolgung der Gesellschaften zu erleichtern, muss im Handelsregister die deutsche Geschäftsanschrift des Unternehmens eingetragen werden.

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GmbH, Momig, Unternehmergesellschaft

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