Stammkapital einer Unternehmergesellschaft
Die von den Gesellschaftern mindestens einzubringende Kapitaleinlage wird als Stammkapital der Unternehmergesellschaft bezeichnet. Bei der Unternehmergesellschaft in Form einer Mini GmbH beträgt dieses Stammkapital nur einen Euro.
Dieser Betrag ist symbolisch zu sehen und muss sich jährlich erhöhen. Der Gesetzgeber hat im neuen GmbH Gesetz vorgeschrieben, dass 25 Prozent des jährlichen Gewinnes in der Mini GmbH als Stammkapital verbleiben muss, bis dieses den vollen Betrag wie bei der klassischen GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht hat. Danach ist es möglich die Mini GmbH ohne großen Aufwand in eine normale GmbH umzuwandeln.
Die Mini GmbH gestattet keine Sachanlagen, das Stammkapital ist in voller Höhe einzuzahlen, erst im Anschluss kann die Anmeldung beim Handelsregister erfolgen.








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