Gründungskosten der Unternehmergesellschaft
Die Gründungskosten der Unternehmergsellschaft sind davon abhängig, wie hoch das Stammkapital sein soll und welche Möglichkeit der Gründung gewählt wird. Das Musterprotokoll ist die preisgünstigere Variante. Ohne das Gründungsprotokoll sind die Kosten für die Gründung einer Unternehmergesellschaft ähnlich hoch, wie bei der klassischen GmbH.
Geht man von einem Stammkapital von einem Euro aus und der Verwendung des Musterprotokolls ergeben sich folgende Kosten beim Notar:
20 bis 30 Euro für die Beurkundung des Gesellschaftervertrages durch den Notar
10 bis 15 Euro für die Anmeldung zum Handelsregister und Beglaubigung
Etwa 35 Euro Auslagen des Notars
100 Euro für die Eintragung in das Handelsregister
100 bis 300 Euro für die Veröffentlichung der Eintragung im Bundesanzeiger
In diesen Kosten sind keine Beträge enthalten, die für die weitere Unterstützung des Notars anfallen können, wenn dieser bei bestimmten Formulierungen hilft oder wenn ein Anwalt mit der Formulierung eines individuellen Gesellschaftervertrages beauftragt wird. Diese Kosten lassen sich nicht pauschal vorherbestimmen, da sie aufgrund individueller Vereinbarungen entstehen.
Zusätzliche Kosten können durch Gebühren der IHK oder durch mögliche Gewerbeerlaubnisgebühren entstehen.








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