Beträge der Geschäftsanteile
Die von jedem der Gesellschafter als Einlage übernommenen Geschäftsanteile sind im Gesellschaftsvertrag mit dem jeweiligen Nennbetrag einzeln aufzuführen, diese müssen auf volle Euro lauten. Dabei ist der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie der Wohnort des jeweiligen Gesellschafters zu benennen. Es ist einem Gesellschafter gestattet, mehre Geschäftsanteile in gleiche oder in unterschiedlicher Höhe in Besitz zu haben.
In der Summe müssen alle Geschäftsanteile mit dem Betrag des Stammkapitals identisch sein. Erst wenn diese voll eingezahlt sind, kann die Gesellschaft im Handelsregister angemeldet werden.








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