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	<title>Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH</title>
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	<description>Unternehmergesellschaft, UG Gesellschaft, UG (haftungsbeschränkt), Mini GmbH, MoMig</description>
	<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 17:15:08 +0000</pubDate>
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		<title>GmbH Reform Downloads</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 15:52:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>t.hertkorn</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Unternehmergesellschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Hier können Sie den aktuellen Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Mai 2007 in Form eines PDF herunterladen:
Download Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und
zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Dieser Gesetzentwurf beinhaltet die geplante Herrabsetzung des Stammkapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) sowie die geplante Einführung der Unternehmensgründungsgesellschaft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier können Sie den aktuellen Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Mai 2007 in Form eines PDF herunterladen:</p>
<p><a href="http://www.ug-gesellschaft.de/wp-content/uploads/2007/06/regmomig.pdf" title="Gesetzentwurf der Bundesregierung">Download Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und<br />
zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)</a></p>
<p>Dieser Gesetzentwurf beinhaltet die geplante Herrabsetzung des Stammkapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) sowie die geplante Einführung der Unternehmensgründungsgesellschaft (kurz: UG Gesellschaft).</p>
<p>Diesem vorangegangen ist der Entwurf  eines Gesetzes über die Unternehmergesellschaft / Unternehmergesellschaftsgesetz (UGG) von Dr. Jürgen Gehb vom 15. März 2007</p>
<p><a href="http://www.ug-gesellschaft.de/wp-content/uploads/2007/06/arbeitsentwurf-ugg.pdf" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/downloads/wp-content/uploads/2007/06/arbeitsentwurf-ugg.pdf');" title="Download Arbeitsentwurf zur UGG von Dr. Jürgen Gehb">Download Arbeitsentwurf zur UGG von Dr. Jürgen Gehb</a></p>
<p>Eine erste Version zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Belämpfung von Missbräuchen wurde in Form eins Referentenentwurfs bereits am 29. Mai 2006 veröffentlicht und steht ebenfalls als PDF zum Download bereit:</p>
<p><a href="http://www.ug-gesellschaft.de/wp-content/uploads/2007/06/refe_momig.pdf" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/downloads/wp-content/uploads/2007/06/refe_momig.pdf');" title="Download MoMiG Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen">Download MoMiG Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen</a></p>

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		<title>Die Unternehmergesellschaft (UG Gesellschaft)</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 15:51:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>t.hertkorn</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Am 23. Mai 2007 hat das Bundeskabinet ihren Entwurf zum „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ ,kurz MoMiG, verabschiedet.
Diese lang erwartete Reform beschäftigt sich unter anderem mit der Herabsetzung des Mindestkapitals der GmbH von 25.000 EUR auf 10.000 EUR, sowie mit einer neuen einzuführenden Gesellschaftsform: Unternehmergesellschaft; kurz: UG Gesellschaft.
Die Herabsetzung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%">Am 23. Mai 2007 hat das Bundeskabinet ihren Entwurf zum „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ ,kurz MoMiG, verabschiedet.</p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%">Diese lang erwartete Reform beschäftigt sich unter anderem mit der Herabsetzung des Mindestkapitals der GmbH von 25.000 EUR auf 10.000 EUR, sowie mit einer neuen einzuführenden Gesellschaftsform: Unternehmergesellschaft; kurz: UG Gesellschaft.</p>
<p class="MsoNormal" style="line-height: 150%">Die Herabsetzung des Stammkapitals der GmbH schien gerade auf Grund des gewachsenen Drucks durch den Wettbewerb ausländischer Rechtsformen wie zum Beispiel der englischen Limited/ Ltd. notwendig. Schätzungsweise 50.000 englische Ltds werden mittlerweile als Alternative zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland genutzt.</p>
<p>Zusätzlich zur Herabsetzung des Stammkapitals plant der deutsche Gesetzgeber nun die Einführung einer sogenannten Unternehmergesellschaft. UG Gesellschaften sollen die Hürde zur Mindestkapitalpflicht von 10.000 EUR brechen und dem deutschen GmbH Gründer mit Zusatz UG in seinem Firmennamen die Möglichkeit bieten, ab 1,- EUR haftungsbeschränkt zu sein.</p>
<p>Diese Alternative zur mittlerweile weit verbreiteten Limited in Deutschland möchten wir mit dieser Seite durchleuchten, begleiten, Haftungsrisiken aufzeigen, diskutieren und bei Entscheidungen zur Gründung informativ zur Seite stehen.</p>

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		<title>Momig tritt in Kraft am 1.11.2008 - Unternehmergesellschaft gründen ?</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Nov 2008 12:28:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Limited4you</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Am 28.10.2008 hatte der Gesetzgeber das MoMig (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ) im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit tritt es im darauf folgenden Monat (November 2008) rechtsmäßig in Kraft.
Starttermin für die neue Unternehmergesellschaft ist somit ebenfalls der 01.11.2008.Bereits am 19.09.2008 hatte der Bundesrat die Reform in im Rahmen eines neuen Gesetzes, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 28.10.2008 hatte der Gesetzgeber das MoMig (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ) im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit tritt es im darauf folgenden Monat (November 2008) rechtsmäßig in Kraft.</p>
<p>Starttermin für die neue Unternehmergesellschaft ist somit ebenfalls der 01.11.2008.Bereits am 19.09.2008 hatte der Bundesrat die Reform in im Rahmen eines neuen Gesetzes, ohne einen Vermittlungsausschuss einzuschalten, verabschiedet.Ein Hauptziel der Reform war es die Gründungen zu erleichtern. Dies soll vor allen Dingen mit der Einführung der neuen Unternehmergesellschaft geschehen.</p>
<p>Diese neue Unternehmergesellschaft kann ab einem Kapital von 1 Euro gegründet werden, hat aber dann auch Einschränkungen in Kauf zu nehmen wie:</p>
<ol>
<li>25% des Gewinns der Gesellschaft müssen angespart werden. Erst wenn 25.000 Euro angespart wurden, ist diese Auflage erledigt und die Gesellschaft kann dann auch als GmbH ohne Zusatz „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt&#8221; firmieren.</li>
<li>Die Unternehmergesellschaft darf nur einen Geschäftsführer haben. Für viele Startups sicherlich der größte Nachteil der neuen Unternehmergesellschaft.</li>
<li>Die Anzahl der Gesellschafter ist ebenfalls beschränkt.</li>
<li>Der Gang zum Notar ist verpflichtend bei: Gründung, Übertragung von Gesellschaftsanteile, Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, usw..</li>
<li>Nur bei Nutzung des Musterprotokolls ist die Gründung verbilligt möglich.</li>
<li>Musterprotokoll selbst für viele Standardfälle oft nicht ausreichend da zu einfach gefasst.</li>
<li>Gefahr durch Insolvenzantragspflicht bei Unterkapitalisierung.</li>
</ol>
<p>Es bleibt abzuwarten ob die Unternehmergesellschaft einen Siegeszug gegen die mittlerweile akzeptierte Limited in Deutschland antreten kann. Die oben genannten Punkte 1-7 treffen schließlich auf die Limited nicht zu und stellen somit einen Vorteil für die englische Limited dar.</p>

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</ul>

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		<title>MoMiG &#038; Unternehmergesellschaft vom Bundestag beschlossen!</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jun 2008 11:32:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Limited4you</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Der Deutsche Bundestag hat heute das MoMiG zur Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen.
Es soll Oktober/ November 2008 in Kraft treten.
Wir haben für Sie hier in einer Auflistung die letzten Änderungen am MoMiG zusammengefasst.
Zusammenfassung der letzten Änderungen:

Unternehmergesellschaft &#8220;ohne&#8221; Stammkapital kommt
Musterprotokoll für unkomplizierte   GmbH-Standardgründungen - beurkundungspflichtig -
Stammkapital der klassischen GmbH bleibt bei 25.000 Euro
Gewinne der Unternehmergesellschaft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Bundestag hat heute das MoMiG zur Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen.</p>
<p>Es soll Oktober/ November 2008 in Kraft treten.</p>
<p>Wir haben für Sie hier in einer Auflistung die letzten Änderungen am MoMiG zusammengefasst.</p>
<p><span id="more-53"></span>Zusammenfassung der letzten Änderungen:</p>
<ul>
<li>Unternehmergesellschaft &#8220;ohne&#8221; Stammkapital kommt</li>
<li>Musterprotokoll für unkomplizierte   GmbH-Standardgründungen - <strong>beurkundungspflichtig </strong>-</li>
<li>Stammkapital der klassischen <strong>GmbH bleibt bei 25.000 Euro</strong></li>
<li><strong>Gewinne der Unternehmergesellschaft dürfen nicht voll ausgeschütte</strong>t werden. UG soll zur GmbH heranwachsen.</li>
<li>Gesellschaftsanteile sind nun in Stückelung von 1 Euro möglich- vorher durch 50 teilbar und mindest 100 Stammeinlage</li>
<li>Klare neue Definition der &#8220;verdeckten Sacheinlage&#8221; - detailierte Neureglung -</li>
<li>günstige Gründung mit Standardprotokoll nur mit <strong>maximal 3 Gesellschaftern</strong> möglich.</li>
<li>Schnellere Gründung durch Abkoppelung der verwaltungsrechtlichen Genehmigung von der Eintrag. <strong>Eintragung erfolgt ohne Genehmigung der Tätigkeit.</strong></li>
<li>Einzahlungsbelege bezüglich der Stammeinlagenerbringung können nur bei begründeten Zweifel vom Gericht gefordert werden.</li>
<li>Durch Abschaffung des § 4a Abs. GmbHG kann eine <strong>GmbH </strong>nun auch Ihren <strong>Sitz ins Ausland verlagern</strong>. Ähnlich englische Limited in Deutschland.</li>
<li>Es gilt nur noch derjenige als Gesellschafter einer Gesellschaft der auch in der Gesellschafterliste eingetragen ist. Ähnlich Aktiengesellschaft - Aktienregister.</li>
<li>Eine Unterscheidung zwischen „kapitalersetzenden“ und „normalen“ Gesellschafterdarlehen wird es nicht mehr geben.</li>
<li><strong>Aktiengesellschaften, Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften sowie Zweigniederlassungen (auch von Auslandsgesellschaften) müssen im Handelsregister eine deutsche Geschäftsanschrift hinterlegen.</strong></li>
<li><strong>Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auch für die Gesellschafter bei Führungslosigkeit der Gesellschaft. </strong></li>
<li>Zahlungsverbot in § 64 GmbHG geringfügig erweitert.</li>
<li><strong>Ausschluss als Geschäftsführer bei Verurteilung bezüglich einer allgemeinen Wirtschaftsstraftat, Insolvenzverschleppung oder falscher Angaben und unrichtiger Darstellung. Auch bei vergleichbaren Straftaten im Ausland. Gesellschafter haften für das grob fahrlässigen bzw. vorsätzliche einsetzen einer solchen Person als Geschäftsführer.</strong></li>
</ul>
<p><strong>Umsetzung bei Gericht:</strong></p>
<p>Nun bleibt es abzuwarten wie die beschlossenen Änderungen sich bei den deutschen Handelsregistern umsetzen lassen. Schon die Umsetzung des elektronischen Handelsregisters hatte die deutschen Amtsgerichte vor nicht unerhebliche Probleme gestellt. Gerade durch die Unternehmergesellschaft und die Zwangseintragung einer Empfangsadresse im deutschen Handelsregister für nahezu jede Gesellschaftsform wird die deutschen Handelsregister auf die Probe stellen. Rechtspfleger und Richter werden sicherlich die ein oder andere Überstunde einplanen müssen.</p>
<p><strong>Akzeptanz:</strong></p>
<p>Final bleibt es aber auch abzuwarten wie sich die neue Unternehmergesellschaft in Deutschland durchsetzen kann oder ob diese als die bessere Alternative zur englischen Limited  akzeptiert wird.<br />
Nicht jeder Unternehmer wird über eine Zwangstesaurierung seiner Gewinne begeistert sein. Sicherlich wäre eine Stammkapitalherabsetzung der GmbH auf 10.000 Euro wie ursprünglich geplant vielen Gründern wesentlich angenehmer gewesen.</p>
<p>Auf der Seite des Bundesjustizministeriums können Sie sich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Link: <a href="http://www.bmj.bund.de/momig" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/www.bmj.bund.de');">http://www.bmj.bund.de/momig </a></p>
<p>Die letzten Änderungen können Sie in voller Länge hier in einem PDF des Bundesjustizministeriums nachlesen. <a href="http://www.ug-gesellschaft.de/wp-content/uploads/2008/06/momig_schwerpunkte_260608.pdf" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/downloads/wp-content/uploads/2008/06/momig_schwerpunkte_260608.pdf');" title="Änderungen MoMiG - PDF herunterladen">Änderungen MoMiG - PDF herunterladen</a></p>

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		<title>Gesetzesentwurf MoMiG letzte Änderungen -Verfahrensstand</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Jun 2008 23:28:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Limited4you</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Prof. Dr. Ulrich Seibert (Bundesministerium der Justiz) hat bereits am 11.6.2008 einen Einblick in die letzten Änderungen am Gesetzesentwurf MoMiG in einem Vortrag an der Universität Düsseldorf gegeben.
In aller Kürze:

Stammkapital der GmbH bleibt bei 25.000 Euro
Unternehmergesellschaft kommt
Beurkundungspflicht für das Gründungsprotokoll der Unternehmergesellschaft
Änderungen am Überschuldungsstatus (§ 19 InsO) geplant
Regelung zur eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung nach österreichischem Vorbild

Des Weiteren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Prof. Dr. Ulrich Seibert (Bundesministerium der Justiz) hat bereits am 11.6.2008 einen Einblick in die letzten Änderungen am Gesetzesentwurf MoMiG in einem Vortrag an der Universität Düsseldorf gegeben.</p>
<p>In aller Kürze:</p>
<ul>
<li>Stammkapital der GmbH bleibt bei 25.000 Euro</li>
<li>Unternehmergesellschaft kommt</li>
<li>Beurkundungspflicht für das Gründungsprotokoll der Unternehmergesellschaft</li>
<li>Änderungen am Überschuldungsstatus (§ 19 InsO) geplant</li>
<li>Regelung zur eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung nach österreichischem Vorbild</li>
</ul>
<p>Des Weiteren gibt Prof. Dr. Seibert einen Zeitplan für das Voranschreiten der Reform:</p>
<ul>
<li>2. und 3. Lesung im Bundestag  ist für den 27.6 geplant.</li>
<li>Im September (nach der Sommerpause) dann der 2te Durchgang im Bundesrat</li>
</ul>
<p>Der Vortrag ist hier entweder als <a href="http://www.duslaw.eu/de/veranstaltungen/vortragsreihen/forum-unternehmensrecht/2008-06-11" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/www.duslaw.eu');" target="_blank">Zusammenfassung</a> oder aber als <a href="http://www.jura.uni-duesseldorf.de/seibert/momig_files/fdeflt.htm" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/www.jura.uni-duesseldorf.de');" target="_blank">Video</a> zu lesen bzw. zu sehen.</p>

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		<item>
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		<pubDate>Wed, 18 Jun 2008 18:41:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Limited4you</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Die Unternehmergesellschaft und somit das MoMiG hat heute den Rechtsausschuss verlassen und wird nun in einer zweiten und dritten Lesung dem Bundestag vorgelegt.
Fakten:

Die einfache Standardsatzung ohne Beurkundung ist leider vom Tisch und die Gründer erwartet wieder ein kostenpflichtiger Notartermin zur Gründung Ihrer Unternehmergesellschaft.
Das Stammkapital der GmbH selbst bleibt bei 25.000 EUR und wird somit nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Unternehmergesellschaft und somit das MoMiG hat heute den Rechtsausschuss verlassen und wird nun in einer zweiten und dritten Lesung dem Bundestag vorgelegt.</p>
<p>Fakten:</p>
<ul>
<li>Die einfache Standardsatzung ohne Beurkundung ist leider vom Tisch und die Gründer erwartet wieder ein kostenpflichtiger Notartermin zur Gründung Ihrer Unternehmergesellschaft.</li>
<li>Das Stammkapital der GmbH selbst bleibt bei 25.000 EUR und wird somit nicht wie in den Entwürfen vorgesehen auf 10.000 EUR gesenkt.</li>
<li>An der  Unternehmergesellschaft wird festgehalten.</li>
</ul>
<p>Kritische Stimmen kommen von der <font class="contenttext"> justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild Dyckmans:</font></p>
<blockquote><p><em><font class="contenttext">Monatelange koalitionsinterne Beratungen haben den Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) – landläufig als GmbH-Reform bekannt- nicht besser gemacht. Zwar bleibt es nunmehr für die GmbH – wie von der FDP-Bundestagsfraktion immer gefordert – bei einem Stammkapital von 25.000 Euro. Durch die Einführung der neuen Mini-GmbH, der so genannten „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ wird jedoch die Reputation der GmbH, die europa- und weltweit hohes Ansehen genießt, Schaden nehmen. Für die Mini-GmbH besteht kein tatsächlicher Bedarf. Eine Kapitalgesellschaft ohne Kapital stellt einen Fremdkörper im GmbH-Recht dar. Existenzgründungen werden nicht erleichtert, weil Banken ohne persönliche Sicherheitsleistung der Gesellschafter das nötige Stammkapital nicht zur Verfügung stellen werden. Es fehlt am notwendigen Gläubigerschutz. War der ursprüngliche Gesetzentwurf noch davon ausgegangen, dass der kleine Existenzgründer keinerlei Beratung benötige, er vielmehr ausgestattet mit einem „Muster-Gründungsset“ mit Mustersatzung und Musteranmeldung völlig selbständig eine GmbH oder Mini-GmbH gründen könnte, so sieht der jetzige Entwurf geradezu das Gegenteil vor: Nunmehr braucht offensichtlich der Notar, der die Gründung vornehmen muss, gesetzliche Beratung! Anders ist nicht zu verstehen, weshalb jetzt ein beurkundungspflichtiges Musterprotokoll gesetzlich vorgegeben wird, das der Notar zur einfachen Standardgründung nutzen soll. Die FDP wird diesen Unsinn nicht mitmachen.<br />
Auch wenn in Bezug auf Deregulierung, Vereinfachung, Bekämpfung von Missbräuchen und in Ansätzen beim Gläubigerschutz einige Verbesserungen erreicht werden konnten, hätte man insbesondere den Gläubigerschutz noch deutlich verbessern können und müssen. So wäre es z.B. einfach gewesen, zahlungsunfähigen Personen die Tätigkeit als Geschäftsführer zu verbieten.<br />
Die FDP hat aufgrund der aufgezeigten Mängel den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss heute abgelehnt und wird ihn auch in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag ablehnen.</font></em></p></blockquote>
<p>Es ist fraglich ob die FDP und andere Gegner der Reform das Voranschreiten des MoMiGs noch aufhalten können. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass das MoMiG Ende 2008 bzw. Anfang 2009 endgültig verabschiedet wird und Deutschland sich über eine weitere Gesellschaftsform freuen darf.</p>
<p>Wir werden Sie natürlich hier im Blog weiter zum Thema MoMiG und der Unternehmergesellschaft auf dem Laufenden halten.</p>

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</ul>

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		<title>Unternehmergesellschaft erst Quartal IV ?</title>
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		<pubDate>Wed, 28 May 2008 11:03:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Limited4you</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Unternehmergesellschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus gut informierten Kreisen haben wir erfahren, dass alle Beteiligten eine Verabschiedung des MoMiG noch im Quartal III 2008 für unrealistisch erachten.
Man habe sich auf das Quartal IV 2008 vertagt.
Ob das MoMiG und somit auch die Unternehmergesellschaft dann nun endlich im Quartal vier kommt, stellen wir allerdings mittlerweile auch in Frage.
Es bleibt spannend ob und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus gut informierten Kreisen haben wir erfahren, dass alle Beteiligten eine Verabschiedung des MoMiG noch im Quartal III 2008 für unrealistisch erachten.</p>
<p>Man habe sich auf das <strong>Quartal IV 2008</strong> vertagt.</p>
<p>Ob das MoMiG und somit auch die Unternehmergesellschaft dann nun endlich im Quartal vier kommt, stellen wir allerdings mittlerweile auch in Frage.</p>
<p>Es bleibt spannend ob und wann die Regierung das MoMiG in Deutschland umsetzen wird.Die Holländer die mit Ihrer Reform später gestartet sind setzen Ihre Reform bereits zu Beginn 2009 um.</p>
<p>Vielleicht war das MoMiG doch ein bisschen viel auf einmal und man hätte es eher in Etappen angehen sollen. Schließlich ist es einfach gerade auch untereiner großen Koalition keine Schritte zusammen zu gehen als Große schlußendlich doch nicht zu machen.</p>

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		<title>Unternehmergesellschaft nicht vor drittem Quartal 2008</title>
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		<pubDate>Sun, 18 May 2008 21:05:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Unternehmergesellschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium hat auf seiner Internetseite bekannt gegeben, dass der &#8220;zweite Durchgang&#8221; im Bundesrat sich verschoben hat. Mit einer Umsetzung der umfangreichen GmbH-Reform (MoMiG) ist nicht vor dem dritten Quartal 2008 zu rechnen.
Die zur Reform gehörende Unternehmergesellschaft muss somit auch noch bis zum dritten Quartal warten.
Aus internen Kreisen haben wir mittlerweile erfahren können, dass es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium hat auf seiner Internetseite <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/4f72a1f19bfba0e80eaa849bd0379870,0/Die_GmbH-Reform/Stand_des_Gesetzgebungsverfahrens_1ff.html" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/www.bmj.bund.de');" title="Sachstand MoMiG" target="_blank">bekannt gegeben</a>, dass der &#8220;zweite Durchgang&#8221; im Bundesrat sich verschoben hat. Mit einer Umsetzung der umfangreichen GmbH-Reform (MoMiG) ist nicht vor dem dritten Quartal 2008 zu rechnen.</p>
<p>Die zur Reform gehörende Unternehmergesellschaft muss somit auch noch bis zum dritten Quartal warten.</p>
<p>Aus internen Kreisen haben wir mittlerweile erfahren können, dass es vielleicht auch nicht beim dritten Quartal bleiben wird.</p>

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		<title>80% finden Modernisierung des GmbH Rechts sinnvoll</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Dec 2007 14:13:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Pressespiegel]]></category>

		<category><![CDATA[englische Limited]]></category>

		<category><![CDATA[Föderland]]></category>

		<category><![CDATA[GmbH]]></category>

		<category><![CDATA[limited]]></category>

		<category><![CDATA[Mini-GmbH]]></category>

		<category><![CDATA[Momig]]></category>

		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Umfrage von Foerderland.de unter 481 Nutzern des Onlineportals hat ergeben, das mehr als 80% der Befragten die Modernisierung des GmbH Rechts für Sinnvoll halten. Im direkten Vergleich mit der englischen Limited würden über 70% die neue Mini-GmbH dieser vorziehen.
Der großteil der Befragten Nutzer sind Selbständige (56,9%), nur ein viertel normale Angestellte in Unternehmen. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Umfrage von Foerderland.de unter 481 Nutzern des Onlineportals hat ergeben, das mehr als 80% der Befragten die Modernisierung des GmbH Rechts für Sinnvoll halten. Im direkten Vergleich mit der <a href="http://www.limited4you.de" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/www.limited4you.de');" title="englische Limited" target="_blank">englischen Limited</a> würden über 70% die neue Mini-GmbH dieser vorziehen.</p>
<p>Der großteil der Befragten Nutzer sind Selbständige (56,9%), nur ein viertel normale Angestellte in Unternehmen. Die komplette Mitteilung von foerderland.de ist auf <a href="http://www.foerderland.de/1320+M50a871001eb.0.html" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/www.foerderland.de');" title="foerderland.de Umfrage" rel="nofollow" target="_blank">foerderland.de</a> zu finden</p>

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		<title>Wird die Unternehmergesellschaft überhaupt noch gebraucht?</title>
		<link>http://www.ug-gesellschaft.de/unternehmergesellschaft-ug-gesellschaft/fachbeitrage/wird-die-unternehmergesellschaft-uberhaupt-noch-gebraucht/</link>
		<comments>http://www.ug-gesellschaft.de/unternehmergesellschaft-ug-gesellschaft/fachbeitrage/wird-die-unternehmergesellschaft-uberhaupt-noch-gebraucht/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 25 Nov 2007 13:53:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Limited4you</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[eigene Fachbeiträge]]></category>

		<category><![CDATA[GmbH]]></category>

		<category><![CDATA[Momig]]></category>

		<category><![CDATA[Unternehmergesellschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Jürgen Gehb seinen Entwurf zu Unternehmergesellschaft vorlegte, ging es ihm um eine deutliche Abgrenzung zur GmbH und um eine erweiterte Haftung gegenüber den Gläubigern einer GmbH. Vor allen Dingen ging es auch darum, einen erweiterten Gläubigerschutz zu schaffen, quasi als Gegenleistung für das herabgesetzte Mindestkapital.
 
Mittlerweile sind diese Haftungserweiterungen im Wesentlichen vom Tisch. Dafür [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Als Jürgen Gehb seinen Entwurf zu Unternehmergesellschaft vorlegte, ging es ihm um eine deutliche Abgrenzung zur GmbH und um eine erweiterte Haftung gegenüber den Gläubigern einer GmbH. Vor allen Dingen ging es auch darum, einen erweiterten Gläubigerschutz zu schaffen, quasi als Gegenleistung für das herabgesetzte Mindestkapital.</p>
<p class="MsoNormal"><span> </span></p>
<p class="MsoNormal">Mittlerweile sind diese Haftungserweiterungen im Wesentlichen vom Tisch. Dafür bleiben lediglich noch vier brüchige Säulen der Haftung.<span id="more-46"></span></p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Diese sind im Überblick:</p>
<ol style="margin-top: 0cm" start="1" type="1">
<li class="MsoNormal">Volleinzahlungsgebot      und Verbot der Sacheinlage,</li>
<li class="MsoNormal">Publizität      der „Haftungsbeschränkung“,</li>
<li class="MsoNormal">Gläubigerschutz      durch Rücklagenbildung und</li>
<li class="MsoNormal">Einberufung      der Gesellschafterversammlung.</li>
</ol>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Wir möchten uns mit diesen Säulen aus Sicht eines Unternehmers beschäftigen:</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal"><strong>1.Volleinzahlungsgebot und Verbot der Sacheinlage</strong></p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">§ 5 Abs. 2 S.1 des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und<br />
zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Mai 2007 <span class="MsoCommentReference"><span style="font-size: 8pt"><a href="#_msocom_1" onmouseout="msoCommentHide('_com_1')" onmouseover="msoCommentShow('_anchor_1','_com_1')" title="_msoanchor_1" class="msocomanchor" id="_anchor_1" language="JavaScript" name="_msoanchor_1"></a><!--[endif]--><span> </span></span></span> lautet: Die Anmeldung der Gesellschaft darf erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Ferner sind nach §5a Abs. 2 S.2 des GmbH-E die Sacheinlagen in einer Unternehmergesellschaft ausgeschlossen.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Wir können hierin keinen Sinn erblicken. Wer eine Unternehmergesellschaft mit 100 EUR Stammkapital gründen darf, hat sicherlich keine Probleme, dieses geringe Kapital auch einzuzahlen. Selbst wenn er es<span>  </span>bei Gründung nicht einzahlen müsste, wäre das gezeichnete Kapital spätestens bei einer Insolvenz fällig. Bei Beträgen bis 5.000 EUR (minimale Einzahlungsverpflichtung der nicht reglementierten GmbH nach Reg MomiG) ist für die Gläubiger der Unternehmergesellschaft ja in der Regel davon auszugehen, dass diese Zahlung auf kurz oder lang seitens der Gesellschafter zu erbringen ist.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Der Unternehmer, dem 5.000 EUR oder mehr Stammkapital zur Verfügung stehen, wird dann wohl eher die nicht reglementierte GmbH mit 10.000 EUR Stammkapital wählen und von seinem Recht Gebrauch machen nur 5.000 EUR einzuzahlen.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Ferner zu kritisieren ist auch das Verbot der Erbringung einer Sacheinlage. Dieses Verbot ist unseres Erachtens nicht zum Gläubigerschutz geeignet, sondern wird entweder bewirken, dass Gesellschaftsgründer die sacheinlagefähige GmbH wählen und das erhöhte Stammkapital in Kauf nehmen oder von Sacheinlagen gänzlich absehen. Letzteres hätte schließlich zur Folge, dass im Insolvenzfalle einer nicht erbrachte Sacheinlage verringerte Masse zur Befriedigung der Gläubiger gegen über stünde. Beispiel: Da der Unternehmer die Maschine per Sachgründung nicht einbringen kann, steht Sie somit in einer späteren Insolvenz auch nicht zur Masse bereit.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal"><strong>2. Publizität der „Haftungsbeschränkung“</strong></p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Wer noch nicht das Stammkapital einer GmbH mit seiner Unternehmergesellschaft erreicht hat (10.000 EUR, einzuzahlen 5.000 EUR), soll den Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen müssen. Auch diese Regelung soll dem Gläubigerschutz dienen und es soll eine Täuschung des Publikums der Gesellschaft vermeiden, dass es sich um eine GmbH mit vollem Stammkapital handle. Des Weiteren ist die Formulierung „haftungsbeschränkt“ bereits geeignet Irrtümer hervorzurufen, denn die Gesellschaft selbst ist nicht haftungsbeschränkt. Lediglich ihre Gesellschafter sind haftungsbeschränkt. Zudem ist auch eine GmbH für die Gesellschafter haftungsbeschränkt. Vorschläge der Gesellschaft den Rechtsformzusatz „ohne Mindestkapital“ oder „o. M.“ zu geben, schaffen vergleichbare Verwirrung, denn die Unternehmergesellschaft hat immerhin ein Mindestkapital von einem Euro.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Allgemein ist viel wichtiger den Nachteil für das Publikum der Gesellschaft zu betrachten, wenn ein gesetzlicher Rechtsformzusatz seitens des Unternehmers einfach unterlassen würde. Der enttäuschte Rechtsverkehr währe doch allenfalls darin getäuscht, die Gesellschaft hätte bei Gründung mindestens 5.000 EUR zur freien Verfügung der Gesellschaft gehabt (Vergleich: GmbH). Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Betrag im Rahmen einer Insolvenz der Gesellschaft noch vorhanden sein wird. Die ersten 3 Geschäftsführergehälter werden doch in der Regel diesen Betrag bereits verzehren. Offen bleibt vor allem die Frage welche Rechtsfolgen das Unterlassen der Nennung des geforderten Rechtsformzusatzes haben wird. Verlust der Haftungsbeschränkung? Haftung mit 10.000 Euro ähnlich GmbH?</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal"><strong>3. Gläubigerschutz durch Rücklagenbildung.</strong></p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">§5a Abs.3 GmbH-E sagt aus: In der Bilanz ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss einzustellen ist. Die Rücklage darf nur für Zwecke des §57c GmbHG verwandt werden.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Es ist keine konkrete Aussage getroffen worden ob diese Gewinnrücklagen zur Deckung eines kommenden Jahresfehlbetrages dienen können. Es ist aber auch nicht verständlich warum dem nicht so sein soll. Wenn dem so sein wird, schließt sich hier ein Kreis für die Gesellschaft. Wenn die Gesellschaft im 1. Jahr 8.000 EUR Gewinn in die Rücklage stellt und im nächsten Jahr einen bilanziellen Verlust von 8.000 EUR einfährt, wäre es eigentlich nur sinnig, dass diese Unternehmergesellschaft wieder von vorne anfangen muss.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Viel spannender ist doch allerdings die Möglichkeit des geschäftsführenden Gesellschafters, Einfluss auf diese gesetzliche Rücklagenbildung zu nehmen. Wie dieser Beitrag zu erläutern versucht, bestehen doch kaum Haftungsnachteile gegenüber der GmbH für den Gesellschafter oder Geschäftsführer. Daher werden sicherlich viele versuchen den Status der Unternehmergesellschaft beizubehalten und die Gewinne über satte Geschäftsführergehälter und Vergütungen zu steuern. Die Vorstufe zur GmbH wäre somit im Keime erstickt. Es wird ein Anreiz zur überhöhten Abrechnung der im Regelfall identischen <span> </span>Personen mit der Gesellschaft zu erwarten sein.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Hier werden wir viel Rechtssprechung in Anlehnung der verdeckten Gewinnausschüttung im Steuerrecht erwarten können.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal"><strong>4. Einberufung der Gesellschafterversammlung</strong></p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Diese Reglung beruht darauf, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals nach §49 Abs. 3 GmbHG bei der Unternehmergesellschaft mit möglicherweise nur einen EURO Stammkapital nicht zu halten ist. Daher fordert der Gesetzgeber die Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Drohende Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn ein Unternehmen vorraussichtlich nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu bedienen. Es ist sicherlich zeitlich ein Schritt nach vorne die Gesellschafterversammlung schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit einzuberufen. Es verbleibt jedoch die Frage was diese Versammlung dann zu beschließen haben soll. Sie könnte vielleicht allenfalls die Geschäftsführung anweisen zu handeln. Eine Pflicht zur Insolvenzantragspflicht besteht bei drohender Zahlungsunfähigkeit von Gesetzwegen noch nicht.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal"><strong>Fazit:</strong></p>
<p class="MsoNormal">Von einer erweiterten Haftung der Unternehmergesellschaft zum Zwecke des Gläubigerschutzes ist unserer Meinung nach nur noch schwer zu sprechen. Vielleicht wäre es sinnvoll einfach die GmbH im Stammkapital zu senken und die Unternehmergesellschaft eine nette Idee für die Schublade zu lassen.</p>

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