Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH

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Momig tritt in Kraft am 1.11.2008 - Unternehmergesellschaft gründen ?

Am 28.10.2008 hatte der Gesetzgeber das MoMig (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ) im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit tritt es im darauf folgenden Monat (November 2008) rechtsmäßig in Kraft.

Starttermin für die neue Unternehmergesellschaft ist somit ebenfalls der 01.11.2008.Bereits am 19.09.2008 hatte der Bundesrat die Reform in im Rahmen eines neuen Gesetzes, ohne einen Vermittlungsausschuss einzuschalten, verabschiedet.Ein Hauptziel der Reform war es die Gründungen zu erleichtern. Dies soll vor allen Dingen mit der Einführung der neuen Unternehmergesellschaft geschehen.

Diese neue Unternehmergesellschaft kann ab einem Kapital von 1 Euro gegründet werden, hat aber dann auch Einschränkungen in Kauf zu nehmen wie:

  1. 25% des Gewinns der Gesellschaft müssen angespart werden. Erst wenn 25.000 Euro angespart wurden, ist diese Auflage erledigt und die Gesellschaft kann dann auch als GmbH ohne Zusatz „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt” firmieren.
  2. Die Unternehmergesellschaft darf nur einen Geschäftsführer haben. Für viele Startups sicherlich der größte Nachteil der neuen Unternehmergesellschaft.
  3. Die Anzahl der Gesellschafter ist ebenfalls beschränkt.
  4. Der Gang zum Notar ist verpflichtend bei: Gründung, Übertragung von Gesellschaftsanteile, Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, usw..
  5. Nur bei Nutzung des Musterprotokolls ist die Gründung verbilligt möglich.
  6. Musterprotokoll selbst für viele Standardfälle oft nicht ausreichend da zu einfach gefasst.
  7. Gefahr durch Insolvenzantragspflicht bei Unterkapitalisierung.

Es bleibt abzuwarten ob die Unternehmergesellschaft einen Siegeszug gegen die mittlerweile akzeptierte Limited in Deutschland antreten kann. Die oben genannten Punkte 1-7 treffen schließlich auf die Limited nicht zu und stellen somit einen Vorteil für die englische Limited dar.

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Einführung, englische Limited, Gesetz, GmbH, In kraft, Inkrafttreten, limited, Momig, Starttermin, Unternehmergesellschaft

MoMiG & Unternehmergesellschaft vom Bundestag beschlossen!

Der Deutsche Bundestag hat heute das MoMiG zur Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen.

Es soll Oktober/ November 2008 in Kraft treten.

Wir haben für Sie hier in einer Auflistung die letzten Änderungen am MoMiG zusammengefasst.

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2008, Bundestag, englische Limited, Geschäftsführer, GmbH, kraft, letzte änderungen, Momig, Musterprotokoll, neureglung, Standardprotokoll, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft, Zusammenfassung MoMiG

Unternehmergesellschaft -MoMiG verabschiedet. Verlässst Rechtsausschuss- FDP lehnt ab.

Die Unternehmergesellschaft und somit das MoMiG hat heute den Rechtsausschuss verlassen und wird nun in einer zweiten und dritten Lesung dem Bundestag vorgelegt.

Fakten:

  • Die einfache Standardsatzung ohne Beurkundung ist leider vom Tisch und die Gründer erwartet wieder ein kostenpflichtiger Notartermin zur Gründung Ihrer Unternehmergesellschaft.
  • Das Stammkapital der GmbH selbst bleibt bei 25.000 EUR und wird somit nicht wie in den Entwürfen vorgesehen auf 10.000 EUR gesenkt.
  • An der Unternehmergesellschaft wird festgehalten.

Kritische Stimmen kommen von der justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild Dyckmans:

Monatelange koalitionsinterne Beratungen haben den Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) – landläufig als GmbH-Reform bekannt- nicht besser gemacht. Zwar bleibt es nunmehr für die GmbH – wie von der FDP-Bundestagsfraktion immer gefordert – bei einem Stammkapital von 25.000 Euro. Durch die Einführung der neuen Mini-GmbH, der so genannten „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ wird jedoch die Reputation der GmbH, die europa- und weltweit hohes Ansehen genießt, Schaden nehmen. Für die Mini-GmbH besteht kein tatsächlicher Bedarf. Eine Kapitalgesellschaft ohne Kapital stellt einen Fremdkörper im GmbH-Recht dar. Existenzgründungen werden nicht erleichtert, weil Banken ohne persönliche Sicherheitsleistung der Gesellschafter das nötige Stammkapital nicht zur Verfügung stellen werden. Es fehlt am notwendigen Gläubigerschutz. War der ursprüngliche Gesetzentwurf noch davon ausgegangen, dass der kleine Existenzgründer keinerlei Beratung benötige, er vielmehr ausgestattet mit einem „Muster-Gründungsset“ mit Mustersatzung und Musteranmeldung völlig selbständig eine GmbH oder Mini-GmbH gründen könnte, so sieht der jetzige Entwurf geradezu das Gegenteil vor: Nunmehr braucht offensichtlich der Notar, der die Gründung vornehmen muss, gesetzliche Beratung! Anders ist nicht zu verstehen, weshalb jetzt ein beurkundungspflichtiges Musterprotokoll gesetzlich vorgegeben wird, das der Notar zur einfachen Standardgründung nutzen soll. Die FDP wird diesen Unsinn nicht mitmachen.
Auch wenn in Bezug auf Deregulierung, Vereinfachung, Bekämpfung von Missbräuchen und in Ansätzen beim Gläubigerschutz einige Verbesserungen erreicht werden konnten, hätte man insbesondere den Gläubigerschutz noch deutlich verbessern können und müssen. So wäre es z.B. einfach gewesen, zahlungsunfähigen Personen die Tätigkeit als Geschäftsführer zu verbieten.
Die FDP hat aufgrund der aufgezeigten Mängel den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss heute abgelehnt und wird ihn auch in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag ablehnen.

Es ist fraglich ob die FDP und andere Gegner der Reform das Voranschreiten des MoMiGs noch aufhalten können. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass das MoMiG Ende 2008 bzw. Anfang 2009 endgültig verabschiedet wird und Deutschland sich über eine weitere Gesellschaftsform freuen darf.

Wir werden Sie natürlich hier im Blog weiter zum Thema MoMiG und der Unternehmergesellschaft auf dem Laufenden halten.

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Ausschuss, Bundestag, GmbH, Mini-GmbH, Momig, Quartal IV, Reform, Unternehmergesellschaft, Verabschiedung

Wird die Unternehmergesellschaft überhaupt noch gebraucht?

Als Jürgen Gehb seinen Entwurf zu Unternehmergesellschaft vorlegte, ging es ihm um eine deutliche Abgrenzung zur GmbH und um eine erweiterte Haftung gegenüber den Gläubigern einer GmbH. Vor allen Dingen ging es auch darum, einen erweiterten Gläubigerschutz zu schaffen, quasi als Gegenleistung für das herabgesetzte Mindestkapital.

Mittlerweile sind diese Haftungserweiterungen im Wesentlichen vom Tisch. Dafür bleiben lediglich noch vier brüchige Säulen der Haftung. Lesen »

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Stellungnahme des Bundesrates zur Unternehmergesellschaft

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2007 Stellung zur geplanten Änderung des GmbH Gesetztes und zur Einführung der Unternehmergesellschaft bezogen. Insgesamt steht der Bundesrat dem geplanten Vorhaben positiv gegenüber, äußert jedoch auch in mehreren Punkten Bedenken und Einwände zum Reformvorschlag.

So wird die Einführung von Mustersatzungen generell abgelehnt, da durch die bereits durchgeführten Änderungen im Registerverfahren bereits eine Vereinfachung und Beschleunigung zu verzeichnen war. Vor allem bei zusätzlichen Vereinbarungen der Gründungsgesellschafter wäre eine Nachträgliche Satzungsänderung nötig oder im Vorfeld in Gesellschafterabreden festzuhalten.

Zudem wird auch bemängelt, das eine Mustersatzung dazu verleitet, die Pflichten und Bedeutungen der einzelnen Punkte in der Satzung nur oberflächlich zu überfliegen und sich nicht intensiv mit diesen auseinander zu setzen.

Zur besseren Einordnung der neu einzuführenden Unternehmergesellschaft schlägt der Bundesrat vor, die Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt) als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ohne Mindeststammeinlage) kurz GmbH(o.M.) zu nennen. Dies weise Geschäftspartner gleich in der Unternehmensform direkt auf die noch nicht erbrachte Stammeinlage hin.

Auch fordert der Bundesrat, weitere Regelungen zum Gläubigerschutz einzuführen. Hierzu wird auch vorgeschlagen, eine Haftung der Gesellschafter einzuführen, wenn diese grob fahrlässig einen Geschäftsführer bestellen, die nicht Geschäftsführer sein darf, beispielsweise bei einem bekannten Gewerbeverbot.

Hinzu kommen noch zahlreiche kleine Anmerkungen die den bestehenden Vorschlag erweitern, beispielsweise durch das beifügen von Nachweisen anstelle von Versicherungen der Gründungsgesellschafter oder der Zusätzliche Verweis auf Regelungen in anderen Gesetzen.

Die komplette Stellungnahme zum Download:
Stellungnahme des Bundestages zur Unternehmergesellschaft vom 06.07.07

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Die Unternehmergesellschaft (UG) – Ein neuer Star am Rechtsform-Himmel?

Am 23. Mai 2007 hat die Bundesregierung ihren Entwurf zum „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ ,kurz MoMiG, verabschiedet.

Über dieses Gesetz ist in den vergangenen Monaten bereits viel berichtet und diskutiert worden. Kern der Diskussion war dabei stets auch die Herabsetzung des Mindestkapitals von 25.000 € auf 10.000 €.

Diese Herabsetzung des bei der Gründung durch die Gesellschafter aufzubringenden Betrags schien vor allem deshalb notwendig, weil durch die Öffnung des deutschen Marktes für andere europäische Gesellschaftsformen im Zuge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausländische Kapitalgesellschaften mehr und mehr der GmbH im eigenen Land Konkurrenz machten. In erster Linie ist hier die private limited company nach britischem Recht zu nennen, die in den vergangenen Jahren geradezu einen Siegeszug durch Deutschland angetreten hat. Hauptvorteil aus Sicht der Unternehmensgründer ist bei der Limited – neben einem unbürokratischen und schnellen Gründungsvorgang - der völlige Verzicht auf ein Mindestkapital. Zwar schlagen der Limited bis heute in Deutschland Argwohn und Misstrauen vor allem von Seiten der Behörden und Banken entgegen. Dem erstaunlichen Erfolg der Limited mit etwa 50.000 Gründungen bis Ende 2006 konnte das aber keinen Abbruch tun.

Angesichts dieses Phänomens ist die Bundesregierung jetzt mit ihrem Gesetzentwurf noch einen Schritt weiter gegangen. Denn das MoMiG sieht nun neben der Herbabsetzung des Mindestkapitals bei der GmbH auf 10.000 €, einer Vereinfachung des Gründungsverfahrens sowie der Bereitstellung von Mustersatzungen (der britische Companies Act lässt grüßen) auch die Schaffung der sog. Unternehmergesellschaft, kurz UG, vor. Lesen »

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