Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH

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GmbH Reform Downloads

Hier können Sie den aktuellen Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Mai 2007 in Form eines PDF herunterladen:

Download Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und
zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Dieser Gesetzentwurf beinhaltet die geplante Herrabsetzung des Stammkapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) sowie die geplante Einführung der Unternehmensgründungsgesellschaft (kurz: UG Gesellschaft).

Diesem vorangegangen ist der Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmergesellschaft / Unternehmergesellschaftsgesetz (UGG) von Dr. Jürgen Gehb vom 15. März 2007

Download Arbeitsentwurf zur UGG von Dr. Jürgen Gehb

Eine erste Version zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Belämpfung von Missbräuchen wurde in Form eins Referentenentwurfs bereits am 29. Mai 2006 veröffentlicht und steht ebenfalls als PDF zum Download bereit:

Download MoMiG Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

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Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft (UG Gesellschaft)

Am 23. Mai 2007 hat das Bundeskabinet ihren Entwurf zum „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ ,kurz MoMiG, verabschiedet.

Diese lang erwartete Reform beschäftigt sich unter anderem mit der Herabsetzung des Mindestkapitals der GmbH von 25.000 EUR auf 10.000 EUR, sowie mit einer neuen einzuführenden Gesellschaftsform: Unternehmergesellschaft; kurz: UG Gesellschaft.

Die Herabsetzung des Stammkapitals der GmbH schien gerade auf Grund des gewachsenen Drucks durch den Wettbewerb ausländischer Rechtsformen wie zum Beispiel der englischen Limited/ Ltd. notwendig. Schätzungsweise 50.000 englische Ltds werden mittlerweile als Alternative zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland genutzt.

Zusätzlich zur Herabsetzung des Stammkapitals plant der deutsche Gesetzgeber nun die Einführung einer sogenannten Unternehmergesellschaft. UG Gesellschaften sollen die Hürde zur Mindestkapitalpflicht von 10.000 EUR brechen und dem deutschen GmbH Gründer mit Zusatz UG in seinem Firmennamen die Möglichkeit bieten, ab 1,- EUR haftungsbeschränkt zu sein.

Diese Alternative zur mittlerweile weit verbreiteten Limited in Deutschland möchten wir mit dieser Seite durchleuchten, begleiten, Haftungsrisiken aufzeigen, diskutieren und bei Entscheidungen zur Gründung informativ zur Seite stehen.

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Unternehmergesellschaft

Momig tritt in Kraft am 1.11.2008 - Unternehmergesellschaft gründen ?

Am 28.10.2008 hatte der Gesetzgeber das MoMig (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ) im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit tritt es im darauf folgenden Monat (November 2008) rechtsmäßig in Kraft.

Starttermin für die neue Unternehmergesellschaft ist somit ebenfalls der 01.11.2008.Bereits am 19.09.2008 hatte der Bundesrat die Reform in im Rahmen eines neuen Gesetzes, ohne einen Vermittlungsausschuss einzuschalten, verabschiedet.Ein Hauptziel der Reform war es die Gründungen zu erleichtern. Dies soll vor allen Dingen mit der Einführung der neuen Unternehmergesellschaft geschehen.

Diese neue Unternehmergesellschaft kann ab einem Kapital von 1 Euro gegründet werden, hat aber dann auch Einschränkungen in Kauf zu nehmen wie:

  1. 25% des Gewinns der Gesellschaft müssen angespart werden. Erst wenn 25.000 Euro angespart wurden, ist diese Auflage erledigt und die Gesellschaft kann dann auch als GmbH ohne Zusatz „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt” firmieren.
  2. Die Unternehmergesellschaft darf nur einen Geschäftsführer haben. Für viele Startups sicherlich der größte Nachteil der neuen Unternehmergesellschaft.
  3. Die Anzahl der Gesellschafter ist ebenfalls beschränkt.
  4. Der Gang zum Notar ist verpflichtend bei: Gründung, Übertragung von Gesellschaftsanteile, Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, usw..
  5. Nur bei Nutzung des Musterprotokolls ist die Gründung verbilligt möglich.
  6. Musterprotokoll selbst für viele Standardfälle oft nicht ausreichend da zu einfach gefasst.
  7. Gefahr durch Insolvenzantragspflicht bei Unterkapitalisierung.

Es bleibt abzuwarten ob die Unternehmergesellschaft einen Siegeszug gegen die mittlerweile akzeptierte Limited in Deutschland antreten kann. Die oben genannten Punkte 1-7 treffen schließlich auf die Limited nicht zu und stellen somit einen Vorteil für die englische Limited dar.

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Einführung, englische Limited, Gesetz, GmbH, In kraft, Inkrafttreten, limited, Momig, Starttermin, Unternehmergesellschaft

MoMiG & Unternehmergesellschaft vom Bundestag beschlossen!

Der Deutsche Bundestag hat heute das MoMiG zur Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen.

Es soll Oktober/ November 2008 in Kraft treten.

Wir haben für Sie hier in einer Auflistung die letzten Änderungen am MoMiG zusammengefasst.

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2008, Bundestag, englische Limited, Geschäftsführer, GmbH, kraft, letzte änderungen, Momig, Musterprotokoll, neureglung, Standardprotokoll, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft, Zusammenfassung MoMiG

Gesetzesentwurf MoMiG letzte Änderungen -Verfahrensstand

Prof. Dr. Ulrich Seibert (Bundesministerium der Justiz) hat bereits am 11.6.2008 einen Einblick in die letzten Änderungen am Gesetzesentwurf MoMiG in einem Vortrag an der Universität Düsseldorf gegeben.

In aller Kürze:

  • Stammkapital der GmbH bleibt bei 25.000 Euro
  • Unternehmergesellschaft kommt
  • Beurkundungspflicht für das Gründungsprotokoll der Unternehmergesellschaft
  • Änderungen am Überschuldungsstatus (§ 19 InsO) geplant
  • Regelung zur eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung nach österreichischem Vorbild

Des Weiteren gibt Prof. Dr. Seibert einen Zeitplan für das Voranschreiten der Reform:

  • 2. und 3. Lesung im Bundestag ist für den 27.6 geplant.
  • Im September (nach der Sommerpause) dann der 2te Durchgang im Bundesrat

Der Vortrag ist hier entweder als Zusammenfassung oder aber als Video zu lesen bzw. zu sehen.

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Bundesrat, Bundestag, Gesetzesentwurf, GmbH, Gründungsprotokoll, Momig, Reform, seibert, Unternehmergesellschaft, Verfahrensstand

Unternehmergesellschaft -MoMiG verabschiedet. Verlässst Rechtsausschuss- FDP lehnt ab.

Die Unternehmergesellschaft und somit das MoMiG hat heute den Rechtsausschuss verlassen und wird nun in einer zweiten und dritten Lesung dem Bundestag vorgelegt.

Fakten:

  • Die einfache Standardsatzung ohne Beurkundung ist leider vom Tisch und die Gründer erwartet wieder ein kostenpflichtiger Notartermin zur Gründung Ihrer Unternehmergesellschaft.
  • Das Stammkapital der GmbH selbst bleibt bei 25.000 EUR und wird somit nicht wie in den Entwürfen vorgesehen auf 10.000 EUR gesenkt.
  • An der Unternehmergesellschaft wird festgehalten.

Kritische Stimmen kommen von der justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild Dyckmans:

Monatelange koalitionsinterne Beratungen haben den Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) – landläufig als GmbH-Reform bekannt- nicht besser gemacht. Zwar bleibt es nunmehr für die GmbH – wie von der FDP-Bundestagsfraktion immer gefordert – bei einem Stammkapital von 25.000 Euro. Durch die Einführung der neuen Mini-GmbH, der so genannten „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ wird jedoch die Reputation der GmbH, die europa- und weltweit hohes Ansehen genießt, Schaden nehmen. Für die Mini-GmbH besteht kein tatsächlicher Bedarf. Eine Kapitalgesellschaft ohne Kapital stellt einen Fremdkörper im GmbH-Recht dar. Existenzgründungen werden nicht erleichtert, weil Banken ohne persönliche Sicherheitsleistung der Gesellschafter das nötige Stammkapital nicht zur Verfügung stellen werden. Es fehlt am notwendigen Gläubigerschutz. War der ursprüngliche Gesetzentwurf noch davon ausgegangen, dass der kleine Existenzgründer keinerlei Beratung benötige, er vielmehr ausgestattet mit einem „Muster-Gründungsset“ mit Mustersatzung und Musteranmeldung völlig selbständig eine GmbH oder Mini-GmbH gründen könnte, so sieht der jetzige Entwurf geradezu das Gegenteil vor: Nunmehr braucht offensichtlich der Notar, der die Gründung vornehmen muss, gesetzliche Beratung! Anders ist nicht zu verstehen, weshalb jetzt ein beurkundungspflichtiges Musterprotokoll gesetzlich vorgegeben wird, das der Notar zur einfachen Standardgründung nutzen soll. Die FDP wird diesen Unsinn nicht mitmachen.
Auch wenn in Bezug auf Deregulierung, Vereinfachung, Bekämpfung von Missbräuchen und in Ansätzen beim Gläubigerschutz einige Verbesserungen erreicht werden konnten, hätte man insbesondere den Gläubigerschutz noch deutlich verbessern können und müssen. So wäre es z.B. einfach gewesen, zahlungsunfähigen Personen die Tätigkeit als Geschäftsführer zu verbieten.
Die FDP hat aufgrund der aufgezeigten Mängel den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss heute abgelehnt und wird ihn auch in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag ablehnen.

Es ist fraglich ob die FDP und andere Gegner der Reform das Voranschreiten des MoMiGs noch aufhalten können. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass das MoMiG Ende 2008 bzw. Anfang 2009 endgültig verabschiedet wird und Deutschland sich über eine weitere Gesellschaftsform freuen darf.

Wir werden Sie natürlich hier im Blog weiter zum Thema MoMiG und der Unternehmergesellschaft auf dem Laufenden halten.

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Ausschuss, Bundestag, GmbH, Mini-GmbH, Momig, Quartal IV, Reform, Unternehmergesellschaft, Verabschiedung

Unternehmergesellschaft erst Quartal IV ?

Aus gut informierten Kreisen haben wir erfahren, dass alle Beteiligten eine Verabschiedung des MoMiG noch im Quartal III 2008 für unrealistisch erachten.

Man habe sich auf das Quartal IV 2008 vertagt.

Ob das MoMiG und somit auch die Unternehmergesellschaft dann nun endlich im Quartal vier kommt, stellen wir allerdings mittlerweile auch in Frage.

Es bleibt spannend ob und wann die Regierung das MoMiG in Deutschland umsetzen wird.Die Holländer die mit Ihrer Reform später gestartet sind setzen Ihre Reform bereits zu Beginn 2009 um.

Vielleicht war das MoMiG doch ein bisschen viel auf einmal und man hätte es eher in Etappen angehen sollen. Schließlich ist es einfach gerade auch untereiner großen Koalition keine Schritte zusammen zu gehen als Große schlußendlich doch nicht zu machen.

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2008, Fortschritt, Momig, Quartal IV, Reform, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft, Verabschiedung, vertagt

Unternehmergesellschaft nicht vor drittem Quartal 2008

Das Bundesjustizministerium hat auf seiner Internetseite bekannt gegeben, dass der “zweite Durchgang” im Bundesrat sich verschoben hat. Mit einer Umsetzung der umfangreichen GmbH-Reform (MoMiG) ist nicht vor dem dritten Quartal 2008 zu rechnen.

Die zur Reform gehörende Unternehmergesellschaft muss somit auch noch bis zum dritten Quartal warten.

Aus internen Kreisen haben wir mittlerweile erfahren können, dass es vielleicht auch nicht beim dritten Quartal bleiben wird.

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Unternehmergesellschaft
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GmbH, Momig, Unternehmergesellschaft

Wird die Unternehmergesellschaft überhaupt noch gebraucht?

Als Jürgen Gehb seinen Entwurf zu Unternehmergesellschaft vorlegte, ging es ihm um eine deutliche Abgrenzung zur GmbH und um eine erweiterte Haftung gegenüber den Gläubigern einer GmbH. Vor allen Dingen ging es auch darum, einen erweiterten Gläubigerschutz zu schaffen, quasi als Gegenleistung für das herabgesetzte Mindestkapital.

Mittlerweile sind diese Haftungserweiterungen im Wesentlichen vom Tisch. Dafür bleiben lediglich noch vier brüchige Säulen der Haftung. Lesen »

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eigene Fachbeiträge
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GmbH, Momig, Unternehmergesellschaft

Stellungnahme des Bundesrates zur Unternehmergesellschaft

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2007 Stellung zur geplanten Änderung des GmbH Gesetztes und zur Einführung der Unternehmergesellschaft bezogen. Insgesamt steht der Bundesrat dem geplanten Vorhaben positiv gegenüber, äußert jedoch auch in mehreren Punkten Bedenken und Einwände zum Reformvorschlag.

So wird die Einführung von Mustersatzungen generell abgelehnt, da durch die bereits durchgeführten Änderungen im Registerverfahren bereits eine Vereinfachung und Beschleunigung zu verzeichnen war. Vor allem bei zusätzlichen Vereinbarungen der Gründungsgesellschafter wäre eine Nachträgliche Satzungsänderung nötig oder im Vorfeld in Gesellschafterabreden festzuhalten.

Zudem wird auch bemängelt, das eine Mustersatzung dazu verleitet, die Pflichten und Bedeutungen der einzelnen Punkte in der Satzung nur oberflächlich zu überfliegen und sich nicht intensiv mit diesen auseinander zu setzen.

Zur besseren Einordnung der neu einzuführenden Unternehmergesellschaft schlägt der Bundesrat vor, die Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt) als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ohne Mindeststammeinlage) kurz GmbH(o.M.) zu nennen. Dies weise Geschäftspartner gleich in der Unternehmensform direkt auf die noch nicht erbrachte Stammeinlage hin.

Auch fordert der Bundesrat, weitere Regelungen zum Gläubigerschutz einzuführen. Hierzu wird auch vorgeschlagen, eine Haftung der Gesellschafter einzuführen, wenn diese grob fahrlässig einen Geschäftsführer bestellen, die nicht Geschäftsführer sein darf, beispielsweise bei einem bekannten Gewerbeverbot.

Hinzu kommen noch zahlreiche kleine Anmerkungen die den bestehenden Vorschlag erweitern, beispielsweise durch das beifügen von Nachweisen anstelle von Versicherungen der Gründungsgesellschafter oder der Zusätzliche Verweis auf Regelungen in anderen Gesetzen.

Die komplette Stellungnahme zum Download:
Stellungnahme des Bundestages zur Unternehmergesellschaft vom 06.07.07

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GmbH, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft

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