Unternehmergesellschaft – Die Mini GmbH

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Bundesregierung bringt große Reform im GmbH-Recht auf den Weg

Die Rechtsanwaltskanzlei Brennecke & Partner aus Hannover fasst ebenfalls die Kernaussagen zur neuen Unternehmergesellschaft zusammen und arbeitet die augenscheinlichen Vor- und Nachteile der neuen Unternehmensform sowie die Änderungen für bestehende GmbHs heraus.

Insgesamt wird die Schließung von Rechtslücken und die verbesserte Rechtssiherheit vom Gesellschaftsrechlter Marc Y. Wandersleben von der Kanzlei Brennecke & Partner begrüßt.

Die komplette Zusammenfassung des Entwurfs (MoMiG) finden Sie auf den Seiten von open PR als Pressemitteilung von Brennecke & Partner

Quelle:
Pressemitteilung von Brennecke & Partner auf openPR vom 30.05.2007

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Reformen für Gründer – das MoMiG

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

„Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig wird diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb: Bestehende Nachteile werden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es wird einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH wird eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Wenn das MoMiG wie geplant in der ersten Hälfte 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern ist eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Sie ist an den Maximen orientiert: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen.

Der heute beschlossene Entwurf enthält noch weiter gehende Reform- und Entbürokratisierungsansätze als der Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr: Vorgesehen ist ein Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird er verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag nicht mehr notariell beurkundet werden. Eine neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Um die Eintragung von GmbHs in das Handelsregister zu beschleunigen, wird die Eintragung auch dann erfolgen können, wenn staatliche Genehmigungen für den geplanten Gewerbebetrieb (noch) nicht vorliegen. Ergänzt wurden außerdem Vorschläge zur praxistauglichen Ausgestaltung des Rechts der Kapitalaufbringung. Schließlich werden ungeeignete Personen noch leichter von der Bestellung zum Geschäftsführer ausgeschlossen werden können.

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GmbH Reform mit Macken / Handelsblatt.com

Auch das Handelsblatt geht in seiner Onlineausgabe vom 24.11.2006 auf die geplante Reform des GmbH Gesetzes ein.  Vorallem die von der Bundesregierung versprochene Vereinfachung bei der Prüfung von Geschäftsanteilen / Gesellschafterlisten fehlt in dem vorgelegten Referentenentwurf. Lesen »

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