Momig tritt in Kraft am 1.11.2008 - Unternehmergesellschaft gründen ?
Am 28.10.2008 hatte der Gesetzgeber das MoMig (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ) im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit tritt es im darauf folgenden Monat (November 2008) rechtsmäßig in Kraft.
Starttermin für die neue Unternehmergesellschaft ist somit ebenfalls der 01.11.2008.Bereits am 19.09.2008 hatte der Bundesrat die Reform in im Rahmen eines neuen Gesetzes, ohne einen Vermittlungsausschuss einzuschalten, verabschiedet.Ein Hauptziel der Reform war es die Gründungen zu erleichtern. Dies soll vor allen Dingen mit der Einführung der neuen Unternehmergesellschaft geschehen.
Diese neue Unternehmergesellschaft kann ab einem Kapital von 1 Euro gegründet werden, hat aber dann auch Einschränkungen in Kauf zu nehmen wie:
- 25% des Gewinns der Gesellschaft müssen angespart werden. Erst wenn 25.000 Euro angespart wurden, ist diese Auflage erledigt und die Gesellschaft kann dann auch als GmbH ohne Zusatz „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt” firmieren.
- Die Unternehmergesellschaft darf nur einen Geschäftsführer haben. Für viele Startups sicherlich der größte Nachteil der neuen Unternehmergesellschaft.
- Die Anzahl der Gesellschafter ist ebenfalls beschränkt.
- Der Gang zum Notar ist verpflichtend bei: Gründung, Übertragung von Gesellschaftsanteile, Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, usw..
- Nur bei Nutzung des Musterprotokolls ist die Gründung verbilligt möglich.
- Musterprotokoll selbst für viele Standardfälle oft nicht ausreichend da zu einfach gefasst.
- Gefahr durch Insolvenzantragspflicht bei Unterkapitalisierung.
Es bleibt abzuwarten ob die Unternehmergesellschaft einen Siegeszug gegen die mittlerweile akzeptierte Limited in Deutschland antreten kann. Die oben genannten Punkte 1-7 treffen schließlich auf die Limited nicht zu und stellen somit einen Vorteil für die englische Limited dar.


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