Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH

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Unternehmergesellschaft (UG Gesellschaft)

Seit 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung der GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist es Gründern möglich eine Unternehmergesellschaft zu gründen, die sich Mini-GmbH nennt.

Dabei stellt die Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) eine Unterform der traditionellen GmbH dar. Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die Unternehmergesellschaft GmbH 25.000 Euro Stammkapital erbracht werden müssen, ist es bei der Mini GmbH - Unternehmergesellschaft nur noch 1 Euro - daher auch die Bezeichnung 1 Euro GmbH notwendig.

Ist das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt, kann die Mini GmbH in das Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft hat die Einzahlung des Stammkapitals bei der Handelsregisteranmeldung zu versichern.

Diese neue Unternehmergesellschaft kann ab einem Kapital von 1 Euro gegründet werden, hat aber dann auch Einschränkungen in Kauf zu nehmen wie:

  • Es muss eine Rückstellung in Höhe von 25% der jährlichen Gewinne gebildet werden bis 25.000 Stammkapital erreicht worden sind. Anschließen kann die Unternehmergesellschaft als normale GmbH weitergeführt werden.
  • Die verbilligte Musterstatzung sieht nur einen Geschäftsführer vor. Sollten mehrere Geschäftsführer bestellt werden ist eine eigene Satzung mit erhöten Kosten zu verwenden.
  • Der Gang zum Notar ist leider immernoch verpflichtend bei: Gründung, Übertragung von Gesellschaftsanteile, Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen, usw..
  • Nur bei Nutzung des Musterprotokolls ist die Gründung verbilligt möglich.
  • Musterprotokoll selbst für viele Standardfälle oft nicht ausreichend da zu einfach gefasst.
  • Gefahr durch Insolvenzantragspflicht bei Unterkapitalisierung.

Schnelle Gründung

Bei der bisherigen GmbH hat sich die Eintragung in das Handelsregister oft lange hingezogen. Auch hier wurde im Rahmen der MoMiG GmbH Reform viel nachgebessert. Eine Unternehmergesellschaft ist binnen weniger Tage ins deutsche Handelsregister eingetragen. Ehemals lief die lief die GmbH mit dem Zusatz GmbH i.G. bis Sie ins Handelsregister eingetragen wurde. Wurden Rechtsgeschäfte eingangen vor der korrekten Eintragung der GmbH hafteten die Gründer GmbH oft Privat.

Haftung der Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft - Mini GmbH stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar und ist somit eigenständig verklagbar. Hierdurch findet eine strikte Trennung zwischen der Privatperson des Gründers und der neuen Unternehmergesellschaft statt. In der Regel haftet der Gründer wenn er seinen Pflichten ordnunggemäß nachgekommen ist nicht für die Verbindlichkeiten der Unternehmergesellschaft. Kann die Unternehmergesellschaft Ihre Verbindlichkeiten nicht zahlen ist Insolvenz anzumelden. Ein Durchgriff auf das Privatvermögen des Gründers ist ausgeschloßen sofern man sich an die Pflichten als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft gehalten hat.  Für viele Existenzgründer ist die beschränkte Haftung sicherlich der größte Vorteil. Lesen sie mehr zur Haftung der Unternehmergesellschaft.

“UG Haftungsbeschränkt” - der Namenszusatz

Bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) firmiert werden. Daran erkennen potenzielle Geschäftspartner die beschränkte Haftung.
Ein Beispiel für eine korrekte Firmierung wäre: “Der tophandy Handyshop UG haftungsbeschränkt”

Pflichtrückstellung der Gewinne

Aus ihren Gewinnen muss die Unternehmergesellschaft jedes Jahr 25 Prozent als Rücklage bilden, solange, bis die 25.000 Euro Stammkapital, die eine normale GmbH braucht, erreicht sind. Danach ist eine Umwandlung in die GmbH möglich.

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Tags
GmbH, Mini-GmbH, Momig, UG-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft

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